23. Juni 2005
(COMPUTERWOCHE) - Wer als Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz gestattet, wird rechtlich mit "normalen" Anbietern von Telekommunikationsdiensten (TK-Diensten) nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gleichgesetzt - mit unvorhergesehenen Konsequenzen. Lesen Sie den ganzen Artikel in der Computerwoche.| < Zurück | Weiter > |
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