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kino.to-Urteil der EU: Richter dürfen Internetseiten sperren

„…Internetprovider müssen unter bestimmten Bedingungen Websites ihrer Nutzer sperren – wenn sie ein Richter dazu verpflichtet. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Es ging um die Blockade der kostenlosen Streaming-Seite kino.to. Luxemburg – Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbietet, kann sie mit einer richterlichen Anordnung gesperrt werden. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das ist der Kern eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof am Donnerstag gefällt hat. Es ging in dem Prozess um den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel Wien und den Filmverleih Constantin. Letzterer hatte von UPC Telekabel verlangt, die Film-Streaming-Seite kino.to für dessen Nutzer zu sperren. Der Provider hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt….“ (spiegel-online.de)

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kino-to-fall-europaeischer-gerichtshof-erlaubt-internetsperren-a-960952.html

31.03.2014

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