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BGH-Urteil: Internet gehört zur Lebensgrundlage

„Ohne Web und E-Mail geht es nicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Internetzugang bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage gehört. Nun können Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn das Netz ausfällt. Karlsruhe – Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag.“

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html

25.01.2013

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