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Bundestrojaner von der Regierung freigegeben

Laut SZ-Bericht vom 22.02.16 wurde der Bundestrojaner, das umstrittene Programm des Bundeskriminalamtes zur Überwachung von Computern und Smartphones, von der Regierung freigegeben. Mit dieser Spyware sollen laufende Gespräche und Chats direkt auf dem von der Zielperson genutzten Gerät mitgeschnitten werden. Damit sind die Ermittler in der Lage, Kommunikation vor der Verschlüsselung abzuziehen. Auch Landeskriminalämter könnten das Programm einsetzen, wenn die Mitarbeiter entsprechend geschult würden.

Kritiker bezweifeln, dass die im Artikel genannten Einschränkungen des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet sind. Bestenfalls bliebe die Überwachung tatsächlich auf die Kommunikation von Verdächtigen beschränkt, so Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC). Es sei aber möglich, dass zum Beispiel Daten auf der Festplatte erfasst würden. Zudem sei ein Trojaner immer auch ein Einfallstor für andere Kriminelle. Diese könnten, durch eventuelle Schwachstellen in der Software, die Funktionen des Trojaners erweitern, um eigene Programme einzuschleusen, so dass z.B. ausländische Geheimdienste oder Kriminelle auf diese Weise Zugang zu den Computern von Verdächtigen erhielten, die von deutschen Sicherheitsbehörden überwacht werden.

Den kompletten Artikel finden Sie unter: http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-regierung-gibt-neuen-bundestrojaner-frei-1.2875186

Die mITSM Ausbildungsreihe in Sachen Datenschutz und „Ethisches Hacken“

Das mITSM bietet zwei Ausbildungen zu diesem Thema an: ITSec Foundation und Datenschutz nach BDSG und ISO 27018

Die zweitägige Grundlagenschulung Datenschutz nach BDSG und ISO 27018 findet am 10./11.03.2016 statt. Der Termin für die nächste ITSec Foundation Schulung: 21.-23. März 2016.

23.02.2016

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