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E-Mail-Fehlbedienung zieht Bußgeld wegen Datenschutzverstoßes nach sich

(heise.de) „…Wer einen kompletten E-Mail-Verteiler an zahlreiche Adressaten versendet, missachtet deren Recht auf Datenschutz. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Absenderin, der dieser Fehler unterlaufen war, daher mit einem Bußgeld belegt. Wie die Behörde meldet, hatte die Mitarbeiterin eines Unternehmens eine E-Mail an Kunden versendet, die in den Kopfzeilen einen fast zehn Druckseiten umfassenden E-Mail-Verteiler mit den Adressen der Empfänger enthielt, gefolgt von einer kurzen Auskunft.Laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn eine Einwilligung oder eine gesetzliche…“

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Mail-Fehlbedienung-zieht-Bussgeld-wegen-Datenschutzverstosses-nach-sich-1902442.html

01.07.2013

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