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Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht hat das Wort

(heise.de) „…Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook  hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. „Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden“, sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Das ULD hatte Facebook in…“

Den vollständigen Artikel lesen Sie unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Klarnamenzwang-bei-Facebook-Verwaltungsgericht-hat-das-Wort-1777316.html

24.05.2013

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