Neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz …und wer schützt unsere Daten?
Spezielle Zeiten erfordern spezielle Maßnahmen. So sieht es auf jeden Fall unsere Bundesregierung. Im Kampf gegen Corona droht unser Datenschutz immer weiter in den Hintergrund zu rücken.
Bisher erfasste das RKI nur die Covid-Meldedaten. Das am 18.11.20 verabschiedete „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ sieht vor, dass das RKI nun noch weitere Informationen erhalten wird: Eindeutige Angaben zum behandelnden Arzt, die Ortsangabe eines Erkrankten, sowie Reisedaten gehen künftig beim RKI ein. Auch sollen später Patientendaten zu durchgeführten Impfungen erfasst werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zeigt sich besorgt über das eilig verabschiedete Gesetz. Lesen Sie bei heise.de mehr zum Thema.
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Schulung zum Datenschutzbeauftragten
Schulung Datenschutzmanagement nach ISO 27701
20.11.2020