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EU-DSGVO und das BDSG-Ablösegesetz – erster Entwurf im Oktober 2016 geplant

Im Mai 2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz nach zwei Übergangsjahren von der EU-DSGVO abgelöst sein. Um die darin nicht thematisierten Inhalte der EU-Datenschutz-Grundverordnung fortan auch abzudecken, arbeitet die Bundesregierung an einem so genannten Ablösegesetz für das BDSG. Bereits für Oktober 2016 soll ein Entwurf hierfür geplant sein.

Dies bedeutet aber auch, dass sich Unternehmen nicht mehr nur mit den Neuregelungen der EU-DSGVO auseinandersetzen müssen, sondern zusätzlich auch mit dem BDSG-Ablösegesetz. Eine große Herausforderung, da die neuen Regelungen innerhalb der nächsten 1,5 Jahre in Unternehmen implementiert werden müssen. Für die Unternehmer ist es deshalb ratsam, schon jetzt mit einer gründlichen Bestands- und Risikoanalyse zu beginnen.

Den kompletten Artikel sowie Hintergründe und Inhalte zum Ablösegesetzt finden Sie unter: http://swd-rechtsanwaelte.de/blog/eu-dsgvo-und-das-bdsg-abloesegesetz-auf-welche-regelungen-muessen-sich-deutsche-unternehmen-einstellen/

Die mITSM Ausbildungsreihe in Sachen IT Security, „Ethisches Hacken“ und Datenschutz

Das mITSM bietet einige Ausbildungen zu diesem Thema an: Die ISO 27001 Schulung & Zertifizierung, die ITSec Analyst & Forensic Investigator Schulung und Zertifizierung und den Kurs Datenschutzmanagement nach EU-DSGVO und ISO 27018

01.09.2016

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