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Gericht: Webhoster haftet für fehlende Backups einer Website

„…Ein Webhoster muss Schadenersatz für eine Website erstellen, die durch einen Server-Crash bei einem Subunternehmen verloren ging. Allerdings nicht in der vollen Höhe wie vom Kläger verlangt.

Ein Webhoster muss auch dann von den betreuten Websites Backups erstellen, wenn das nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Landgericht Duisburg mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 25. Juli 2014 (Az. 22 O 102/12) entschieden.

Die Klägerin hatte sich im Jahr 2006 für rund 5000 Euro eine Website erstellen lassen. Seit 2011 war die Beklagte für eine monatliche Gebühr von 24 Euro mit dem Hosting der Seite beauftragt. Diese wiederum hatte ein Subunternehmen mit dem…“ (heise online)

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Webhoster-haftet-fuer-fehlende-Backups-einer-Website-2291239.html

19.08.2014

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