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Neues aus IT-Management und Weiterbildung

„State-of-the-art“ IT-Sicherheit verbessern

Bild: Informationssicherheit

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) aktualisiert jährlich seine „Handreichung zum Stand der Technik – technische und organisatorische Maßnahmen“. Für IT-Experten ist sie eine nützliche Leitlinie, um in der Praxis den rechtlichen Anforderungen aus IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) und Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) technisch gerecht zu werden.

Das Dokument gibt konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen, um Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des „Standes der Technik“ in der IT-Sicherheit zu geben. Es soll auch als Referenz zum Beispiel für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen.

Die deutsche Version 2020 zum Download bei TeleTrusT:

IT Sicherheitsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung: Handreichung zum „Stand der Technik“ – technische und organisatorische Maßnahmen – 2020 (PDF 1,6 MB)

Die englische Version 2020, entstanden in Zusammenarbeit mit der European Union Agency for Cybersecurity (ENISA):

IT Security Act (Germany) and EU General Data Protection Regulation: Guideline „State of the art“ Technical and organisational measures – 2020 (PDF 1,1 MB)

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