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US-Internetunternehmen müssen im Ausland gespeicherte Daten herausgeben

„… Dem Urteil eines amerikanischen Bundesgerichts zufolge sind US-Internetunternehmen selbst dann zur Datenherausgabe verpflichtet, wenn sich die Server des speichernden Unternehmens nicht in den Vereinigten Staaten befinden. Unternehmen wie Microsoft oder Google, die Internetdienste anbieten, können die Herausgabe von E-Mails und anderen digitalen Informationen nicht verweigern, wenn von US-Ermittlungsbehörden ein entsprechendes Ersuchen vorliegt. Das gilt auch, wenn die Server des datenspeichernden Unternehmens nicht in den USA, sondern im Ausland stehen, entschied ein New Yorker Bundesgericht. Kunden, die etwa Cloud-Dienste bei amerikanischen Unternehmen nutzen, müssen folglich von einem potenziellen Zugriff der US-Behörden nach amerikanischem …“ (heise.de)

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier:http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Internetunternehmen-muessen-im-Ausland-gespeicherte-Daten-herausgeben-2178454.html

29.04.2014

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