Verwaltungsgericht: Deutsche Datenschützer nicht für Facebook zuständig
(spiegel.de) „Facebook hat Mitarbeiter und Büros in Deutschland. Für den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk ist aber Irland zuständig, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Ein Datenschützer will trotzdem weiter gegen die Klarnamenpflicht des Netzwerks vorgehen. Hamburg – Es ist ein Sieg für Facebook zumindest vorerst: Das Unternehmen hatte stets betont für die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks sei in der Europäischen Union allein die Niederlassung in Irland zuständig – und die Aufsicht obliege damit allein dem irischen Datenschutzbeauftragten. Das Schleswig-Holsteinische….“
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutsche-datenschuetzer-nicht-fuer-facebook-zustaendig-a-883575.html
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19.02.2013