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Neues aus IT-Management und Weiterbildung

Rechtssicherer Nachfolger für Safe Harbour – nur eine Umbenennung?

In der letzten Woche hat die Europäische Kommission in Brüssel den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der US-Regierung über ein Folge-Übereinkommen zu „Safe Harbor“, das vom Europäischen Gerichtshof annullierte Abkommen über die Regeln beim Datentransfer von der EU in die USA, bekannt gegeben. Das Nachfolgeabkommen mit dem Namen EU-US-Privacy Shield soll, laut EU-Justizkommissarin Vera Jourová, nun auch belastbare Datenschutzgarantien der USA-Seite enthalten.

Einen genaueren Blick auf dieses Abkommen warf der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, in einem Artikel auf heise online. In seiner Analyse bezweifelt er, dass die nach Anforderung des EuGH-Urteils reduzierten Überwachungsaktivitäten der US-Sicherheitsbehörden in den USA wirklich durchführbar sind. EU-Bürger können nach der Vorlage zwar gegen vermeintliche oder wirkliche Verletzung ihrer Datenschutzrechte klagen, müssen hier jedoch enorme Hürden überwinden.

Den kompletten Artikel finden Sie unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Peter-Schaar-Ist-das-Privacy-Shield-endlich-ein-sicherer-Hafen-3091735.html

Die mITSM-Ausbildungsreihe in Sachen Datenschutz und „Ethisches Hacken“

Das mITSM bietet zwei Ausbildungen zu diesem Thema an: ITSec Foundation in Analysis & Forensic Investigation und Datenschutz nach BDSG und ISO 27018

Die zweitägige Grundlagenschulung Datenschutz nach BDSG und ISO 27018 findet am 10./11.03.2016 statt. Der Termin für die nächste ITSec Foundation Schulung: 21.-23. März 2016.

09.02.2016

+49 89 - 44 44 31 88 0