Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen, müssen die Anforderungen des EU AI Act einhalten, sofern ihre Systeme auf dem europäischen Markt aktiv sind. Die Verordnung gilt seit August 2024 schrittweise und ist seit 2026 in weiten Teilen vollständig anwendbar. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Umsetzung: Wer ist betroffen, welche Pflichten gelten, und wie gehen Unternehmen die Compliance strukturiert an.
Der EU AI Act betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, auf dem EU-Markt bereitstellen oder einsetzen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Entscheidend ist, wo das KI-System genutzt wird oder wessen Interessen es berührt.
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen, die ein Unternehmen einnehmen kann:
Besonders relevant ist die Betreiberrolle für viele mittelständische und große Unternehmen: Wer ein Hochrisiko-KI-System am Arbeitsplatz einsetzt, unterliegt laut Art. 26 Abs. 7 EU AI Act spezifischen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden. Auch öffentliche und private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen, haben unter bestimmten Umständen eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchzuführen. Kurz gesagt: Wer KI nutzt, ist vom EU AI Act betroffen, und zwar unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme in vier Risikoklassen: verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systeme, Systeme mit begrenztem Risiko (Transparenzrisiko) sowie Systeme mit minimalem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.
Die Klassifizierung erfolgt anhand des potenziellen Schadens, den ein KI-System für Grundrechte, Sicherheit oder gesellschaftliche Werte verursachen kann:
Wichtig: Unabhängig von der Risikoklasse gilt für alle Unternehmen die Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gemäß Art. 4 EU AI Act. Das bedeutet, Mitarbeitende müssen in die Lage versetzt werden, KI-Systeme angemessen zu verstehen und zu nutzen. Um KI-Kompetenz im Unternehmen aufzubauen, sind strukturierte Weiterbildungsmaßnahmen ein zentraler Baustein.
Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine Vielzahl technischer und organisatorischer Anforderungen erfüllen, darunter Risikomanagement, Datendokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht sowie die Registrierung in einer EU-Datenbank.
Die Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen umfassen unter anderem:
Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen tragen ergänzende Pflichten: Sie müssen sicherstellen, dass das System nur zweckgemäß eingesetzt wird, Mitarbeitende entsprechend schulen und bei bestimmten Anwendungsfällen, etwa im Bereich öffentlicher Dienste, eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 durchführen. Setzt ein Arbeitgeber ein Hochrisiko-KI-System am Arbeitsplatz ein, sind zudem Informationspflichten gegenüber den betroffenen Beschäftigten zu erfüllen. Ein ISO 42001 Audit kann Unternehmen dabei helfen, ihre Prozesse systematisch auf diese Anforderungen auszurichten.
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird stufenweise anwendbar. Die meisten Kernpflichten, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme, gelten ab August 2026 vollständig. Verbotene KI-Praktiken mussten bereits ab Februar 2025 eingestellt sein.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Für Unternehmen bedeutet das: Die Zeit zur Vorbereitung ist knapp. Wer noch keine Bestandsaufnahme seiner KI-Systeme vorgenommen, Verantwortlichkeiten definiert oder Schulungsmaßnahmen eingeleitet hat, sollte jetzt handeln, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Die praktische Umsetzung des EU AI Act beginnt mit einer systematischen Bestandsaufnahme aller genutzten KI-Systeme, gefolgt von Risikoklassifizierung, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Aufbau eines KI-Managementsystems und gezielter Schulung der Mitarbeitenden.
Eine bewährte Vorgehensweise orientiert sich an drei Phasen:
Zunächst gilt es, alle im Unternehmen genutzten oder geplanten KI-Systeme zu inventarisieren und gemäß den Risikoklassen des EU AI Act einzustufen. Parallel dazu sollten Rollen und Verantwortlichkeiten definiert werden, etwa durch die Benennung eines KI-Compliance-Beauftragten. Eine Skill-Gap-Analyse hilft, den Schulungsbedarf der Belegschaft zu ermitteln.
In dieser Phase werden Prozesse und Dokumentationen für Hochrisiko-KI-Systeme aufgebaut: Risikomanagement, technische Dokumentation, Datenverwaltung und menschliche Aufsichtsmechanismen. Empfehlenswert ist die Einführung eines KI-Managementsystems, etwa nach ISO/IEC 42001, das eine strukturierte Grundlage für Governance, Transparenz und kontinuierliche Verbesserung bietet. Schulungsprogramme werden ausgerollt, und der Betriebsrat wird, sofern relevant, in den Prozess eingebunden.
Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige interne Audits, Aktualisierungen der Dokumentation bei Systemänderungen sowie ein transparentes Change-Management sichern die dauerhafte Konformität. Unternehmen, die eine Kultur des kontinuierlichen Lernens etablieren, sind besser gerüstet, auf neue regulatorische Anforderungen zu reagieren.
Verstöße gegen den EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe der Strafe hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab.
Der EU AI Act sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor:
Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups sieht die Verordnung verhältnismäßige Bußgeldrahmen vor. Dennoch sollten auch kleinere Unternehmen die Compliance ernst nehmen, denn neben finanziellen Sanktionen drohen Reputationsschäden, der Entzug von Marktzulassungen und zivilrechtliche Haftungsansprüche. Frühzeitige Investitionen in KI-Governance und Compliance sind daher wirtschaftlich sinnvoll.
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