Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Seit seiner Verabschiedung durch das Europäische Parlament 2024 stellt die KI-Verordnung Unternehmen, Entwickler und Behörden vor neue Anforderungen. Wer in der EU KI-Systeme einsetzt, entwickelt oder vermarktet, kommt an diesem Thema nicht vorbei.
Der EU AI Act ist eine EU-weite Verordnung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa einheitlich regelt. Sie wurde eingeführt, weil KI-Systeme erhebliche Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Demokratie mit sich bringen können. Ziel ist es, Vertrauen in KI zu schaffen, ohne Innovation zu blockieren – etwa bei automatisierten Entscheidungen über Menschen oder bei der Überwachung im öffentlichen Raum.
Der EU AI Act gilt für alle KI-Systeme, die in der EU entwickelt, vermarktet oder eingesetzt werden – unabhängig vom Firmensitz des Anbieters. Darunter fallen unter anderem:
Ausgenommen sind KI-Systeme für militärische oder nationale Sicherheitszwecke sowie rein private Anwendungen.
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikostufen ein: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.
KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind vollständig verboten – etwa Social-Scoring-Systeme, manipulative KI oder Echtzeit-Biometrie zur Massenüberwachung im öffentlichen Raum.
KI mit hohem Risiko ist erlaubt, unterliegt aber strengen Anforderungen. Typische Beispiele sind KI in der Personalauswahl, medizinischen Diagnostik, Strafverfolgung oder im Bildungsbereich. Anbieter müssen Risikoanalysen durchführen, menschliche Aufsicht sicherstellen und technische Dokumentation bereitstellen.
KI mit begrenztem Risiko, etwa Chatbots, unterliegt vor allem Transparenzpflichten: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren. KI mit minimalem Risiko, wie Spam-Filter oder Spielanwendungen, ist weitgehend unreguliert.
Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen oder anbieten, müssen konkrete Compliance-Anforderungen erfüllen:
Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder:
Neben finanziellen Folgen drohen Reputationsschäden und Marktzugangssperren.
Unternehmen sollten jetzt ihre KI-Systeme inventarisieren, das Risikoniveau bewerten und Compliance-Strukturen aufbauen. Ein sinnvoller Einstieg umfasst folgende Schritte:
Verbotene Praktiken sind bereits seit Februar 2025 untersagt, die meisten Hochrisiko-Anforderungen müssen bis August 2026 umgesetzt sein.
Wir bei mITSM helfen Ihnen, die KI-Verordnung zu verstehen und die notwendigen Kompetenzen aufzubauen. Unser Angebot rund um KI-Kompetenz und Schulungen zu Künstlicher Intelligenz umfasst:
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Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.