Schulung KRITIS-Auditor nach § 39 Abs. 2 BSIG
Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) müssen alle 3 Jahre belegen, dass die Anforderungen nach dem BSIG-Gesetz erfüllt werden, d.h. entsprechende Vorkehrungen getroffen sind, um Störungen in Verfügbarkeit und Informationssicherheit zu vermeiden. Die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen wird durch Audits und Prüfungen externer Auditorinnen und Auditoren auf die Probe gestellt.
In der Schulung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG erlernen die Teilnehmenden in drei Tagen, wie kritische Anlagen zu prüfen sind.
Die Schulung entspricht den Vorgaben des BSI und ist Zulassungsvoraussetzung für die anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI.
Für wen ist die KRITIS-Schulung geeignet?
Wenn du als Prüfer, interner Revisor, Auditor oder Wirtschaftsprüfer mit IT-Erfahrung kritische Infrastrukturen prüfen möchtest, ist diese Schulung das Richtige für dich. Auch als Mitarbeiter eines Betreibers für kritische Infrastrukturen, oder eines Unternehmens, das an dessen Sicherheits-Prüfung beteiligt ist, ist diese Fortbildung für dich geeignet.
Welchen Nutzen ziehe ich aus dieser Schulung?
Nach dieser Schulung weißt du, wie du die Sicherheit kritischer Infrastrukturen entsprechend nachweisen kannst. Nach Bestehen der Zertifizierungsprüfung beim BSI bist du zudem offiziell befugt dazu, die Audits durchzuführen, die alle drei Jahre fällig sind.
