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Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG

Schulung KRITIS-Auditor nach § 39 Abs. 2 BSIG

Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) müssen alle 3 Jahre belegen, dass die Anforderungen nach dem BSIG-Gesetz erfüllt werden, d.h. entsprechende Vorkehrungen getroffen sind, um Störungen in Verfügbarkeit und Informationssicherheit zu vermeiden. Die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen wird durch Audits und Prüfungen externer Auditorinnen und Auditoren auf die Probe gestellt.

In der Schulung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG erlernen die Teilnehmenden in drei Tagen, wie kritische Anlagen zu prüfen sind.

Die Schulung entspricht den Vorgaben des BSI und ist Zulassungsvoraussetzung für die anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI.

Für wen ist die KRITIS-Schulung geeignet?

Wenn du als Prüfer, interner Revisor, Auditor oder Wirtschaftsprüfer mit IT-Erfahrung kritische Infrastrukturen prüfen möchtest, ist diese Schulung das Richtige für dich. Auch als Mitarbeiter eines Betreibers für kritische Infrastrukturen, oder eines Unternehmens, das an dessen Sicherheits-Prüfung beteiligt ist, ist diese Fortbildung für dich geeignet.

Welchen Nutzen ziehe ich aus dieser Schulung?

Nach dieser Schulung weißt du, wie du die Sicherheit kritischer Infrastrukturen entsprechend nachweisen kannst. Nach Bestehen der Zertifizierungsprüfung beim BSI bist du zudem offiziell befugt dazu, die Audits durchzuführen, die alle drei Jahre fällig sind.


KRITIS-Auditor nach § 39 Abs. 2 BSIG

In dieser dreitägigen Schulung bereiten wir dich auf die Prüfung kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Nachweiserbringung nach BSIG vor. Du erhältst einen fundierten Überblick über KRITIS und lernst, wie du entsprechende Prüfungen effizient vorbereitest und konkret durchführst. Die Schulung orientiert sich an den aktuell gültigen Vorgaben des BSI. Änderungen der regulatorischen Anforderungen behalten wir laufend im Blick und passen die Schulungsinhalte entsprechend an, sobald neue oder geänderte Vorgaben verbindlich veröffentlicht werden.

Du erhältst von uns ein Teilnahmezertifikat. Die Zertifizierungsprüfung erfolgt über das BSI und kann nicht über uns gebucht oder bei uns abgelegt werden. Nach Bestehen der Zertifizierungsprüfung kannst du die gesonderte Prüfkompetenz nach § 39 BSIG BSIG nachweisen.

  • Trainer aus der Praxis
  • KRITIS-Anforderungen besser verstehen
  • Schulungspaket mit Unterlagen
  • Verpflegung während des Trainings
  • ÖPNV-Tickets für München
CHF 2.390,- zzgl. Mwst.
  1. Termine
  2. Inhalte
  3. Zertifizierung
  4. Voraussetzungen
  5. Inhouse
  6. Flyer
Termin Termingarantie Ort Preis* Prüfung*
Mo 16.11. bis
Mi 18.11.2026
Termingarantie Termingarantie Infos Diese Schulung hat die Mindestteilnehmeranzahl erreicht und findet sicher zu diesem Termin statt.
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
CHF 2.280,-
Mo 25.01. bis
Mi 27.01.2027
Termingarantie Termingarantie Infos Die nächste Buchung garantiert diesen Termin
München ! München mITSM Schulungszentrum im NEWTON Ridlerstraße 57 80339 München
CHF 2.280,-
Mo 15.03. bis
Mi 17.03.2027
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
CHF 2.280,-
Mo 10.05. bis
Mi 12.05.2027
München ! München mITSM Schulungszentrum im NEWTON Ridlerstraße 57 80339 München
CHF 2.280,-
Mo 26.07. bis
Mi 28.07.2027
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
CHF 2.280,-
Weitere Termine *Nettopreise

KRITIS-Auditor – Prüfkompetenz nach § 39 Absatz 2 BSIG

Inhalt der Schulung

Unsere Schulung vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, um Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Absatz 2 BSIG zu qualifizieren. Die Kernpunkte sind:

Modul 1 – Kritische Anlagen und gesetzliche Grundlagen

  • Hintergrund und Motivation
  • Gesetzliche Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen

Modul 2 – Betroffenheit und Rechtsverordnung

  • Identifizierung als Betreiber kritischer Anlagen
  • Informationsquellen für Betreiber kritischer Anlagen

Modul 3 – Die Prüfungsvorbereitung

  • Rollen und Verantwortlichkeiten in einer KRITIS-Prüfung
  • Einführung in das Phasenmodell

Modul 4 – Die Grundlagenprüfung

  • Validierung der Prüfgrundlage, des Geltungsbereichs & KRITIS-Risikomanagements
  • Erstellen des Prüfplans

Modul 5 – Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung

  • Vertiefung des Phasenmodells
  • Beispielhafte Prüfung ausgewählter Themenfelder

Modul 6 – Prüfbericht und Nachweise

  • Nachweisverfahren und Nachweisdokumente
  • Verwendung von Nachweisen aus anderen Prüfungen

Die Schulung umfasst auch praktische Übungen und interaktive Anteile, um das erworbene Wissen in Auditsituationen anwenden zu können und die praktischen Fähigkeiten zu verbessern.

Zielgruppe

Alle, die für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des IT-Sicherheitsgesetzes (BSIG) verantwortlich sind, insbesondere in den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) Deutschlands. Dazu gehören:

  • IT-Sicherheitsbeauftragte in KRITIS-Unternehmen
  • Mitarbeiter von KRITIS-Unternehmen, die für die IT-Sicherheit zuständig sind
  • IT-Sicherheitsauditoren, die Audits gemäß  § 39 Absatz 2 BSIG durchführen möchten
  • Externe Auditoren, die in KRITIS-Unternehmen tätig sind
  • Berater und Dienstleister, die KRITIS-Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des BSIG unterstützen möchten

Nutzen der Schulung

  • Verständnis für die Anforderungen des  § 39 Absatz 2 BSIG an KRITIS-Unternehmen
  • Kenntnisse der Vorgehensweise bei einer Prüfung nach § 39 Absatz 2 BSIG
  • Kompetenz zur Durchführung von Prüfungen bei KRITIS-Unternehmen
  • Fähigkeit zur Erstellung von Prüfberichten und Empfehlungen für KRITIS-Unternehmen
  • Erhöhung der Qualifikation und der Berufschancen im Bereich der IT-Sicherheit und der KRITIS-Prüfung

Agenda

Tag 1: 9:00 – ca. 16:00 Uhr

Tag 2: 9:00 – ca. 16:00 Uhr

Tag 3: 9:00 – ca. 16:00 Uhr

Wie erhalte ich meine Zertifizierung?

Nach Abschluss der Schulung erhältst du von uns ein Teilnahmezertifikat. Dieses bestätigt deine Teilnahme an der Schulung und ist nicht mit einer Personenzertifizierung gleichzusetzen.

Für die Personenzertifizierung als KRITIS-Auditor wendest du dich direkt an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Antragstellung, Prüfung und weitere Abwicklung erfolgen über das BSI. Bitte beachte die dort geltenden Zulassungsvoraussetzungen. BSI

Die Zertifizierungsprüfung kann nicht über uns gebucht oder bei uns abgelegt werden. Deine Schulungsbuchung beinhaltet keine Anmeldung zur Prüfung beim BSI.

Wo finde ich Informationen zur Zertifizierungsprüfung?

Informationen zum Prüfungsformat, zum Ablauf, zu den Voraussetzungen und zu den Gebühren erhältst du direkt beim BSI. Bitte informiere dich dort über das aktuelle Verfahren und die erforderlichen Antragsunterlagen. BSI

Weitere Informationen findest du auf der BSI-Seite „Zertifizierung und Kompetenzfeststellung von Personen“. BSI

Dein Kontakt für Fragen zur Personenzertifizierung:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Referat S 21
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
E-Mail: [email protected] BSI

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen für diese Schulung. Wir empfehlen sie Auditoren mit Erfahrung im Bereich Informationssicherheit, Verantwortlichen für Informationssicherheit bei KRITIS-Betreibern und deren Dienstleistern.

Gerne kommen wir mit unserer KRITIS Schulung auch in dein Unternehmen. Stelle einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Inhouse-Formular.

Inhouse-Schulung auch als Online Live Training

Ganz gleich wo deine Mitarbeiter sich befinden, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, sie können von dort aus online an einer vollwertigen Firmen-Inhouse-Schulung teilnehmen. Unsere erfahrenen Trainer präsentieren dabei denselben Stoff wie bei einer Präsenz-Schulung und stehen währenddessen auch für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Nebenbei sparst du dir die Reisekosten für den Trainer.

Wir gehen auf deine Wünsche ein

Hast du besondere Interessen? Willst du bei einer Firmenschulung gezielt Schwerpunkte setzen? Wir richten uns gerne nach deinen individuellen Anforderungen.

Experten aus der Praxis

Alle unsere Trainer sind zertifizierte Experten auf ihren Gebieten und darüber hinaus als Berater vor Ort bei unseren Kunden im Einsatz. Dadurch kennen sie ihre Lehrinhalte aus der Praxis und können diese verständlich weitergeben. Für uns genauso wichtig wie die Fachkompetenz ist dabei die inspirierende Vermittlung des Wissens.

Inhouse-Streifenkarte

Alternativ zu den Inhouse-Schulungen hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit einer Streifenkarte in unsere öffentlichen Schulungen zu schicken. Eine Streifenkarte gilt für den Seminarbesuch von bis zu 10 Teilnehmern, wodurch du einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Einzelbuchungen der Mitarbeiter erhältst. Mehr Infos dazu findest du hier: Inhouse-Streifenkarte

 


 

Download Schulungs-Flyer

Download Flyer Schulung KRITIS-Auditor

Warum KRITIS-Auditor mit mITSM?

Als langjährige Experten im Bereich Schulung für IT-Sicherheit, haben wir unser Portfolio um den KRITIS-Auditor ergänzt. Damit geben wir Sicherheitsverantwortlichen kritischer Infrastrukturen das praktische Werkzeug an die Hand, ihre Systeme zu prüfen und deren Sicherheit dem Standard entsprechend nachzuweisen.

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FAQ - Fragen und Antworten zur KRITIS Prüfungskompetenz

  • Was ist das BSI?

    Das BSI ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Es handelt sich um eine Bundesbehörde, die zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört. Es handelt sich um die Behörde, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist. Das BSI ist Urheber des IT-Sicherheitsgesetzes, das unter anderem strengere Regelungen für kritische Infrastrukturen beschlossen hat. So reagiert das BSI auf die steigenden Bedrohungen im Bereich Cyberkriminalität.

  • Welche Sektoren fallen unter kritische Infrastrukturen?

    Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Anlagen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung oder die öffentliche Sicherheit haben könnte.

    Gemäss § 4 des KRITIS-Dachgesetzes werden in Deutschland zehn Sektoren erfasst:

    1. Energie: Strom-, Gas-, Kraftstoff- und Wärmeversorgung
    2. Gesundheitswesen: Krankenhäuser, medizinische Versorgung, Labore und Arzneimittelversorgung
    3. Informationstechnik und Telekommunikation: IT-Infrastrukturen, Rechenzentren und Telekommunikationsnetze
    4. Transport und Verkehr: Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr sowie Logistik
    5. Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
    6. Finanzwesen: Banken, Zahlungsverkehr und Finanzdienstleistungen
    7. Ernährung: Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel
    8. Siedlungsabfallentsorgung: Abfallsammlung, -behandlung und -entsorgung
    9. Weltraum: Satelliten und bodengestützte Infrastrukturen für weltraumgestützte Dienste
    10. Sozialversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einrichtungen zur Erbringung entsprechender Sozialleistungen

    Ob ein Unternehmen tatsächlich als Betreiber einer kritischen Anlage gilt, hängt unter anderem von der Art der erbrachten Dienstleistung und den gesetzlich festgelegten Schwellenwerten ab. Nicht jedes Unternehmen in einem dieser Sektoren unterliegt automatisch den KRITIS-Anforderungen.

  • Was ist der branchenspezifische Sicherheitsstandard B3S?

    Ein Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) beschreibt, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Informationssicherheit unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Branche umgesetzt werden können.

    Betreiber kritischer Anlagen und ihre Branchenverbände können gemäss § 30 Abs. 9 BSIG einen B3S entwickeln und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Prüfung einreichen. Das BSI prüft, ob der Standard geeignet ist, die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

    Ein anerkannter B3S kann als Grundlage für die Erstellung eines branchenspezifischen Prüfkatalogs dienen. Die Anwendung ist jedoch nicht verpflichtend. Gibt es keinen geeigneten B3S, können auch anerkannte Standards wie die ISO/IEC 27001 herangezogen werden. Dabei müssen die zusätzlichen KRITIS-Anforderungen berücksichtigt werden.

  • Wie verläuft ein KRITIS-Audit nach § 39 BSIG?

    Bei einem KRITIS-Audit wird geprüft, ob ein Betreiber kritischer Anlagen die gesetzlichen Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllt. Dazu legt ein qualifiziertes Prüfteam zunächst den Prüfungsumfang fest und untersucht die vorhandenen Sicherheitsmassnahmen anhand von Dokumentationen, Interviews und gegebenenfalls technischen Prüfungen.

    Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Festgestellte Sicherheitsmängel werden dokumentiert und dem Betreiber mitgeteilt. Anschliessend reicht der Betreiber die erforderlichen Nachweise beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein. Das BSI kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen oder einen Plan zur Behebung festgestellter Mängel verlangen.

    Die Nachweispflicht besteht grundsätzlich alle drei Jahre.

  • Was ist wenn ich schon ein ISMS nach ISO 27001 habe?

    Wenn du bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 eingeführt hast, verfügst du über eine gute Grundlage, um auch die KRITIS-Anforderungen des BSIG zu erfüllen.

    Eine ISO 27001-Zertifizierung allein reicht jedoch nicht aus. Die gesetzlichen Anforderungen nach §§ 30 und 31 BSIG umfassen zusätzliche Aspekte, etwa den Schutz kritischer Anlagen, den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung sowie branchenspezifische Risiken und besondere Bedrohungslagen.

    Ein bestehendes ISMS kann den Aufwand für die Umsetzung und den Nachweis nach § 39 BSIG erheblich reduzieren. Die zusätzlichen Anforderungen müssen jedoch individuell geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

    Kennst du die Norm ISO/IEC 27001 noch nicht? Auch hier bieten wir die passende Ausbildung an: ISO 27001 Schulung

  • Was bedeutet NIS-2 für mich als KRITIS-Betreiber?

    Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen  bedeutet die neue NIS-2-Richtlinie eine Verschärfung und Erweiterung der bereits bestehenden Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für digitale Netzwerke und Systeme in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen. Mehr zu NIS-2 findest du hier.

  • Wie teuer wird das IT-Sicherheitsgesetz für KRITIS-Betreiber?

    Wie hoch die Kosten für KRITIS-Betreiber ausfallen, hängt vor allem davon ab, welche Sicherheitsmassnahmen bereits umgesetzt wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Kosten entstehen beispielsweise durch die Einführung oder Anpassung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), technische Schutzmassnahmen, Mitarbeiterschulungen und regelmässige Sicherheitsprüfungen.

    Auch die Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen kann teuer werden: Gemäss § 65 BSIG drohen bei bestimmten schwerwiegenden Verstössen Bussgelder von bis zu 10 Millionen Euro. Bei besonders grossen Unternehmen können diese sogar bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

  • Wie sieht ein KRITIS-Audit konkret aus?

    Zu Beginn eines KRITIS-Audits wird der Geltungsbereich der Prüfung festgelegt. Dabei wird untersucht, welche IT-Systeme, Prozesse und Unternehmensteile für den Betrieb der kritischen Anlage relevant sind. Anschliessend wird die Prüfgrundlage bestimmt. Hierfür kann beispielsweise ein Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) oder ein anderer geeigneter Sicherheitsstandard herangezogen werden.

    Im eigentlichen Audit überprüfen die Auditoren, ob die gesetzlichen IT-Sicherheitsanforderungen nach §§ 30 und 31 BSIG erfüllt werden. Dazu werden unter anderem Dokumentationen, Risikobewertungen und bestehende Sicherheitsmassnahmen untersucht sowie Interviews und gegebenenfalls technische Prüfungen durchgeführt.

    Festgestellte Sicherheitsmängel werden dokumentiert und bewertet. Auf dieser Grundlage erstellt der Betreiber einen Plan zur Mängelbeseitigung. Die Prüfungsergebnisse werden anschliessend gemäss § 39 BSIG beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingereicht. Das BSI kann die Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel verlangen.

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