Anwendungsbereich der DSGVO
In der DSGVO wird zu Anfang der Anwendungsbereich des Gesetzes festgelegt, hierbei wird zwischen dem sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich unterschieden. Unter dem Sachlichen versteht man, dass dieses Gesetz den Umgang und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt, während der Räumliche festlegt, dass die gesetzlichen Regelungen ausschließlich in der Union Geltung finden sollen.
Das Schutzziel der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen. Dies bedeutet, dass sich keine juristischen Personen, Unternehmen oder Behörden auf den Schutz der DS-GVO berufen können, da diese nicht einbegriffen sind.
Die Festlegung des Anwendungsbereichs der DSGVO am Anfang eines Gesetzes ist wichtig, um klarzustellen, auf welche Situationen und Personen das Gesetz abzielt. Dadurch stellen wir sicher, dass das Gesetz nur dort angewendet wird, wo es tatsächlich erforderlich ist und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Es ermöglicht den Betroffenen, ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesetz zu verstehen und ihre Rechte entsprechend durchsetzen zu lassen.