Recht auf Vergessen
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes und ermöglicht es Personen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dem Internet zu verlangen. Es basiert auf dem Grundsatz, dass Personen die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben sollten und dass diese Daten nicht dauerhaft im Internet verfügbar sein sollten, insbesondere wenn sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht, von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
Das Recht auf Vergessenwerden gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Bestimmte Ausnahmen existieren, zum Beispiel, wenn die Verarbeitung der Daten notwendig ist, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information auszuüben, oder wenn rechtliche Gründe die Aufbewahrung der Daten erfordern.
Um das Recht auf Vergessenwerden auszuüben, kann die betroffene Person eine formelle Anfrage an den Verantwortlichen stellen, in der sie die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragt. Der Verantwortliche ist dann verpflichtet, die Daten unverzüglich zu löschen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.
Das Recht auf Vergessenwerden ist von großer Bedeutung, da es den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten gewährleistet. Es ermöglicht den Menschen, ihre digitale Identität zu kontrollieren und unerwünschte Informationen über sich selbst aus dem Internet zu entfernen. Es trägt zur Wahrung der individuellen Freiheit, Autonomie und Würde bei und ist ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes in einer digitalen Gesellschaft.