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KI-Wissen

Nicht jedes Unternehmen braucht zwingend einen KI-Beauftragten, aber viele profitieren erheblich davon. Sobald ein Unternehmen KI-Systeme produktiv einsetzt, entstehen rechtliche, ethische und organisatorische Verantwortlichkeiten, die klar zugeordnet sein müssen. Wer einen KI-Beauftragten einführt, schafft genau diese Klarheit. Die folgenden Fragen helfen dabei einzuschätzen, ob und wie diese Rolle in Ihrer Organisation sinnvoll ist.

Was sind die Aufgaben eines KI-Beauftragten?

Ein KI-Beauftragter verantwortet die strategische, rechtliche und organisatorische Steuerung des KI-Einsatzes im Unternehmen. Er koordiniert KI-Governance-Strukturen, bewertet Risiken, überwacht die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und sorgt dafür, dass KI-Systeme vertrauenswürdig und nachvollziehbar eingesetzt werden.

Im Kern umfasst die Rolle drei große Aufgabenbereiche:

  • Governance und Strategie: Der KI-Beauftragte gestaltet die unternehmensweite KI-Strategie mit, definiert Leitprinzipien für den KI-Einsatz und stellt sicher, dass KI-Entscheidungen mit den Unternehmenszielen und Werten übereinstimmen.
  • Compliance und Risikomanagement: Er überwacht die Einhaltung des EU AI Acts, der DSGVO und weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Dazu gehört auch die Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikoklassen und die Einrichtung eines KI-Risikomanagementsystems.
  • Kompetenzaufbau und Change Management: Der KI-Beauftragte treibt interne Schulungsmaßnahmen voran, führt Skill-Gap-Analysen durch und fördert eine Unternehmenskultur, in der KI verantwortungsvoll und kompetent genutzt wird.

Darüber hinaus fungiert der KI-Beauftragte als zentraler Ansprechpartner für Behörden, den Betriebsrat und externe Partner. Bei Hochrisiko-KI-Systemen nach EU AI Act kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Sicherstellung menschlicher Überwachungsmechanismen und die Dokumentation automatisierter Entscheidungen.

Schreibt der EU AI Act einen KI-Beauftragten vor?

Der EU AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten als eigenständige Pflichtstelle vor. Allerdings verpflichtet er Betreiber und Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einer Reihe von Maßnahmen, die in der Praxis eine dedizierte Verantwortlichkeit erfordern, ohne diese explizit so zu benennen.

Konkret verlangt der EU AI Act von Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen unter anderem:

  • Die Implementierung menschlicher Überwachungsmechanismen
  • Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung und Berichterstattung an Anbieter
  • Eine sechsmonatige Aufbewahrungspflicht für automatisierte Protokolle
  • Informationspflichten gegenüber Betroffenen bei automatisierten Entscheidungen
  • Die Zusammenarbeit mit zuständigen nationalen Behörden
  • Eine Grundrechte-Folgenabschätzung unter bestimmten Voraussetzungen

Diese Pflichten lassen sich kaum nebenbei erledigen. Wer ernsthaft KI Governance im Unternehmen aufbauen will, kommt faktisch nicht darum herum, eine Person mit ausreichend Zeit, Kompetenz und Befugnissen zu benennen. Der EU AI Act ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft, und Unternehmen sollten entsprechende Strukturen jetzt etablieren, sofern sie das noch nicht getan haben.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter lohnt sich nicht erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, sondern sobald ein Unternehmen KI-Systeme produktiv einsetzt, die Entscheidungen beeinflussen oder automatisieren. Bereits mittelgroße Unternehmen mit KI-gestützten Prozessen in HR, Kundenservice oder Qualitätssicherung haben einen realen Bedarf.

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Intensität des KI-Einsatzes. Folgende Faktoren sprechen für die Einführung der Rolle:

  • Das Unternehmen setzt Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts ein
  • KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten in relevantem Umfang
  • KI trifft oder unterstützt Entscheidungen mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen
  • Es gibt mehrere KI-Projekte parallel, ohne klare zentrale Steuerung
  • Das Unternehmen plant, ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 einzuführen

Kleinere Unternehmen können die Aufgaben zunächst in Teilzeit einer bestehenden Rolle zuordnen, etwa dem IT-Leiter oder dem Datenschutzbeauftragten. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeit klar definiert und dokumentiert ist, auch wenn sie nicht als Vollzeitstelle besetzt wird.

Welche Qualifikationen braucht ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter benötigt ein breites Kompetenzprofil aus technischem Grundverständnis, rechtlichem Wissen und organisatorischen Fähigkeiten. Kein einzelner Bereich allein reicht aus, da die Rolle an der Schnittstelle von Technologie, Recht und Management operiert.

Fachliche Kernkompetenzen

Auf der fachlichen Ebene sollte ein KI-Beauftragter die Grundlagen künstlicher Intelligenz verstehen, also Konzepte wie maschinelles Lernen, die Klassifizierung von KI-Systemen sowie die Unterschiede zwischen schwacher und starker KI. Dazu kommt fundiertes Wissen über den EU AI Act, die DSGVO im KI-Kontext, Urheberrecht, Haftungsrecht und Informationssicherheitsrecht. Kenntnisse über ISO 42001, den internationalen Standard für KI-Managementsysteme, sind zunehmend gefragt.

Methodische und organisatorische Kompetenzen

Ebenso wichtig sind Fähigkeiten in Risikobewertung, Change Management und interner Kommunikation. Der KI-Beauftragte muss in der Lage sein, Ängste und Widerstände im Unternehmen aktiv anzusprechen, Skill-Gap-Analysen durchzuführen und ein mehrstufiges Lernkonzept zu etablieren. Wer die Rolle mit einer anerkannten Zertifizierung über ICO-Cert untermauert, signalisiert sowohl intern als auch extern nachweisbare Kompetenz.

Wie unterscheidet sich ein KI-Beauftragter vom Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist gesetzlich vorgeschrieben und fokussiert sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO. Der KI-Beauftragte hingegen hat einen wesentlich breiteren Aufgabenbereich, der Governance, Strategie, Compliance über mehrere Rechtsgebiete hinweg und den organisatorischen Wandel umfasst.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Rechtsgrundlage: Der DSB ist nach DSGVO verpflichtend für bestimmte Unternehmen. Einen KI-Beauftragten gibt es bislang nicht als gesetzliche Pflichtrolle.
  • Themenbereich: Der DSB beschäftigt sich mit Datenschutz. Der KI-Beauftragte deckt zusätzlich KI-Strategie, Risikomanagement, Urheberrecht, Haftung, Arbeitsrecht und Informationssicherheit ab.
  • Perspektive: Der DSB agiert primär kontrollierend und beratend. Der KI-Beauftragte gestaltet aktiv mit, treibt KI-Projekte voran und verantwortet die KI-Roadmap.
  • Verhältnis zueinander: Beide Rollen ergänzen sich. Bei KI-Projekten mit Personenbezug arbeiten sie eng zusammen, etwa bei Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO.

In der Praxis kann eine Person beide Rollen übernehmen, sofern sie die nötigen Kompetenzen mitbringt und keine Interessenkonflikte entstehen. Gerade in kleineren Unternehmen ist das eine pragmatische Lösung.

Wie führt ein Unternehmen die Rolle intern ein?

Die Einführung eines KI-Beauftragten gelingt am besten in drei Phasen: Orientierung und Pilotierung, Skalierung und Industrialisierung sowie kontinuierliche Transformation. Entscheidend ist, dass die Rolle von der Unternehmensführung aktiv unterstützt und mit ausreichend Befugnissen ausgestattet wird.

Ein bewährter Einführungsprozess umfasst folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bereits im Einsatz? Welche Risiken bestehen? Eine Skill-Gap-Analyse zeigt, welche Kompetenzen intern vorhanden sind und wo Lücken bestehen.
  2. Rollenklärung: Wird die Rolle als Vollzeit- oder Teilzeitstelle besetzt? Wem berichtet der KI-Beauftragte? Welche Entscheidungsbefugnisse hat er?
  3. Qualifizierung: Die benannte Person wird gezielt weitergebildet, etwa durch Schulungen zu ISO 42001, EU AI Act und KI-Governance.
  4. Governance-Struktur aufbauen: Richtlinien, Prozesse und ein KI-Managementsystem werden etabliert. Betriebsrat und Compliance-Strukturen werden eingebunden, sofern erforderlich.
  5. Kommunikation und Kulturarbeit: Regelmäßige, transparente Kommunikation zu KI-Regeln, Positivbeispielen und Beweggründen stärkt die Akzeptanz im Unternehmen.

Wichtig ist außerdem, KI-Champions zu identifizieren und zu fördern, also Mitarbeitende, die als Multiplikatoren für den verantwortungsvollen KI-Einsatz wirken. Wer die KI-Weiterbildung strukturiert angeht, legt damit gleichzeitig den Grundstein für ein funktionierendes KI-Managementsystem.

Wie wir bei mITSM beim Thema KI-Beauftragter unterstützen

Wir bei mITSM begleiten Unternehmen und Fachkräfte dabei, die Rolle des KI-Beauftragten kompetent zu besetzen und KI-Governance nachhaltig zu verankern. Unser Schulungsportfolio deckt genau die Kompetenzen ab, die für diese Aufgabe entscheidend sind:

  • Schulungen zum ISO 42001 KI-Beauftragten mit Zertifizierungsprüfung über ICO-Cert
  • Trainings zum KI-Manager mit Schwerpunkten auf KI-Strategie, KI-Compliance Beauftragter und KI-Governance
  • Vertiefende Inhalte zu EU AI Act, DSGVO im KI-Kontext und KI-Risikomanagement
  • Kurse als Präsenzseminar, Online-Live-Training oder Firmen-Inhouse-Schulung
  • Zertifizierungen über ICO-Cert als anerkannten Zertifizierungspartner für KI-Themen

Unsere Trainer sind zertifizierte Experten, die KI-Governance nicht nur theoretisch kennen, sondern aus der Praxis heraus vermitteln. Wer den ISO 42001 Audit als nächsten Schritt plant, findet bei uns die passende Vorbereitung. Jetzt Kurs auswählen und die Grundlage für einen kompetenten KI-Beauftragten im eigenen Unternehmen legen.

Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.

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