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KI-Wissen

Braucht jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Nicht jedes Unternehmen braucht zwingend einen KI-Beauftragten, aber viele profitieren erheblich davon, einen zu haben. Sobald ein Unternehmen KI-Systeme produktiv einsetzt, entstehen rechtliche, ethische und organisatorische Verantwortlichkeiten, die klar zugewiesen werden müssen. Die Bestellung eines KI-Beauftragten schafft genau diese Klarheit. Die folgenden Fragen helfen dir dabei einzuschätzen, ob und wie diese Rolle in deinem Unternehmen sinnvoll ist.

Welche Aufgaben hat ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter ist verantwortlich für die strategische, rechtliche und organisatorische Steuerung des KI-Einsatzes im Unternehmen. Er koordiniert KI-Governance-Strukturen, bewertet Risiken, überwacht die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und stellt sicher, dass KI-Systeme vertrauenswürdig und transparent eingesetzt werden.

Im Kern umfasst die Rolle drei wesentliche Verantwortungsbereiche:

  • Governance und Strategie: Der KI-Beauftragte gestaltet die unternehmensweite KI-Strategie mit, definiert Leitlinien für den KI-Einsatz und stellt sicher, dass KI-Entscheidungen mit den Unternehmenszielen und -werten übereinstimmen.
  • Compliance und Risikomanagement: Er überwacht die Einhaltung des EU AI Act, der DSGVO und weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Dazu gehören die Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikokategorien und der Aufbau eines KI-Risikomanagementsystems.
  • Kompetenzaufbau und Change Management: Der KI-Beauftragte treibt interne Schulungsinitiativen voran, führt Skill-Gap-Analysen durch und fördert eine Unternehmenskultur, in der KI verantwortungsvoll und kompetent eingesetzt wird.

Darüber hinaus fungiert der KI-Beauftragte als zentrale Anlaufstelle für Behörden, Betriebsräte und externe Partner. Für Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Act gelten weitere Pflichten, etwa die Sicherstellung menschlicher Aufsichtsmechanismen und die Dokumentation automatisierter Entscheidungen.

Schreibt der EU AI Act einen KI-Beauftragten vor?

Der EU AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten als eigenständige gesetzliche Rolle vor. Er verpflichtet Betreiber und Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen jedoch zu einer Reihe von Maßnahmen, die in der Praxis eine dedizierte verantwortliche Person erfordern – ohne die Rolle ausdrücklich so zu benennen.

Konkret verpflichtet der EU AI Act Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen unter anderem dazu:

  • Menschliche Aufsichtsmechanismen zu implementieren
  • Maßnahmen zur kontinuierlichen Überwachung und Berichterstattung an Anbieter zu ergreifen
  • Automatisierte Protokolle sechs Monate lang aufzubewahren
  • Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen bei automatisierten Entscheidungen zu erfüllen
  • Mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenzuarbeiten
  • Unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchzuführen

Diese Pflichten lassen sich kaum nebenbei erledigen. Wer ernsthaft KI-Governance im Unternehmen aufbauen möchte, wird faktisch keine andere Wahl haben, als eine Person mit ausreichend Zeit, Fachkenntnis und Befugnis zu benennen. Der EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025, und Unternehmen sollten die entsprechenden Strukturen jetzt etablieren, sofern sie das noch nicht getan haben.

Ab welcher Unternehmensgröße ist ein KI-Beauftragter sinnvoll?

Ein KI-Beauftragter lohnt sich nicht ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, sondern sobald ein Unternehmen KI-Systeme produktiv einsetzt, die Entscheidungen beeinflussen oder automatisieren. Auch mittelständische Unternehmen mit KI-gestützten Prozessen in HR, Kundenservice oder Qualitätssicherung haben einen echten Bedarf an dieser Rolle.

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Intensität des KI-Einsatzes. Folgende Faktoren sprechen für die Einführung der Rolle:

  • Das Unternehmen setzt Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Act ein
  • KI-Systeme verarbeiten in erheblichem Umfang personenbezogene Daten
  • KI trifft oder unterstützt Entscheidungen mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen
  • Mehrere KI-Projekte laufen parallel ohne klare zentrale Steuerung
  • Das Unternehmen plant die Einführung eines KI-Managementsystems gemäß ISO 42001

Kleinere Unternehmen können die Aufgaben zunächst in Teilzeit einer bestehenden Rolle übertragen, etwa dem IT-Leiter oder dem Datenschutzbeauftragten. Entscheidend ist, dass die Verantwortung klar definiert und dokumentiert ist – auch wenn sie nicht als Vollzeitstelle besetzt wird.

Welche Qualifikationen braucht ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter benötigt ein breites Kompetenzprofil, das ein grundlegendes Technologieverständnis, Rechtskenntnisse und organisatorische Fähigkeiten vereint. Kein einzelner Bereich allein reicht aus, da die Rolle an der Schnittstelle von Technologie, Recht und Management agiert.

Fachliche Kernkompetenzen

Auf fachlicher Ebene sollte ein KI-Beauftragter die Grundlagen der künstlichen Intelligenz verstehen – Konzepte wie maschinelles Lernen, die Klassifizierung von KI-Systemen und die Unterschiede zwischen schwacher und allgemeiner KI. Ergänzt wird dies durch fundierte Kenntnisse des EU AI Act, der DSGVO im KI-Kontext, des Urheberrechts, des Haftungsrechts und des Informationssicherheitsrechts. Kenntnisse der ISO 42001, dem internationalen Standard für KI-Managementsysteme, sind zunehmend gefragt.

Methodische und organisatorische Kompetenzen

Ebenso wichtig sind Fähigkeiten in der Risikobewertung, im Change Management und in der internen Kommunikation. Der KI-Beauftragte muss in der Lage sein, Bedenken und Widerstände im Unternehmen aktiv anzusprechen, Skill-Gap-Analysen durchzuführen und ein mehrstufiges Lernkonzept zu etablieren. Die Untermauerung der Rolle mit einer anerkannten Zertifizierung durch ICO-Cert signalisiert nachweisbare Kompetenz – sowohl intern als auch extern.

Wie unterscheidet sich ein KI-Beauftragter von einem Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist gesetzlich vorgeschrieben und konzentriert sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO. Der KI-Beauftragte hat dagegen ein erheblich breiteres Aufgabenfeld, das Governance, Strategie, Compliance in mehreren Rechtsbereichen und organisatorischen Wandel umfasst.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

  • Rechtsgrundlage: Der DSB ist für bestimmte Unternehmen nach der DSGVO verpflichtend. Ein KI-Beauftragter existiert noch nicht als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtrolle.
  • Themenbereich: Der DSB befasst sich mit dem Datenschutz. Der KI-Beauftragte deckt darüber hinaus KI-Strategie, Risikomanagement, Urheberrecht, Haftung, Arbeitsrecht und Informationssicherheit ab.
  • Perspektive: Der DSB agiert primär überwachend und beratend. Der KI-Beauftragte gestaltet aktiv, treibt KI-Projekte voran und trägt Verantwortung für die KI-Roadmap.
  • Verhältnis beider Rollen zueinander: Beide Rollen ergänzen sich. Bei KI-Projekten mit Personenbezug arbeiten sie eng zusammen – etwa bei Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Art. 35 DSGVO.

In der Praxis kann eine Person beide Rollen übernehmen, sofern sie über die notwendigen Kompetenzen verfügt und keine Interessenkonflikte entstehen. Gerade in kleineren Unternehmen ist das eine pragmatische Lösung.

Wie führt ein Unternehmen die Rolle intern ein?

Die Einführung eines KI-Beauftragten gelingt am besten in drei Phasen: Orientierung und Pilotierung, Skalierung und Industrialisierung sowie kontinuierliche Transformation. Entscheidend ist, dass die Rolle aktiv vom Top-Management unterstützt und mit ausreichend Befugnissen ausgestattet wird.

Ein bewährter Einführungsprozess umfasst folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind bereits im Einsatz? Welche Risiken bestehen? Eine Skill-Gap-Analyse zeigt, welche Kompetenzen intern vorhanden sind und wo Lücken bestehen.
  2. Rollenklärung: Wird die Stelle in Voll- oder Teilzeit besetzt? An wen berichtet der KI-Beauftragte? Welche Entscheidungsbefugnisse hat er?
  3. Qualifizierung: Die benannte Person erhält gezielte Weiterbildung – etwa durch Schulungen zu ISO 42001, dem EU AI Act und KI-Governance.
  4. Aufbau einer Governance-Struktur: Richtlinien, Prozesse und ein KI-Managementsystem werden etabliert. Betriebsräte und Compliance-Strukturen werden einbezogen, wo es erforderlich ist.
  5. Kommunikation und Kulturarbeit: Regelmäßige, transparente Kommunikation über KI-Regeln, positive Beispiele und die dahinterliegenden Gründe stärkt die Akzeptanz im Unternehmen.

Wichtig ist auch, KI-Champions zu identifizieren und zu fördern – Mitarbeitende, die als Multiplikatoren für den verantwortungsvollen Einsatz von KI wirken. Wer KI-Schulungen strukturiert angeht, legt gleichzeitig das Fundament für ein funktionierendes KI-Managementsystem.

Wie unterstützt dich mITSM beim Thema KI-Beauftragter?

Bei mITSM unterstützen wir Unternehmen und Fachkräfte dabei, die Rolle des KI-Beauftragten kompetent zu besetzen und KI-Governance nachhaltig zu verankern. Unser Schulungsportfolio deckt genau die Kompetenzen ab, die für diese Aufgabe entscheidend sind:

  • Schulungen zum ISO 42001 KI-Beauftragten mit Zertifizierungsprüfung durch ICO-Cert
  • Schulungen zum KI-Manager mit Schwerpunkt auf KI-Strategie, KI-Compliance-Beauftragten und KI-Governance
  • Vertiefende Inhalte zum EU AI Act, zur DSGVO im KI-Kontext und zum KI-Risikomanagement
  • Kurse als Präsenzseminare, Online-Live-Training oder firmeninternes Inhouse-Training
  • Zertifizierungen durch ICO-Cert als anerkannten Zertifizierungspartner für KI-Themen

Unsere Trainer sind zertifizierte Experten, die KI-Governance nicht nur theoretisch kennen, sondern sie aus der Praxis heraus vermitteln. Wer als nächsten Schritt ein ISO 42001-Audit plant, findet bei uns die passende Vorbereitung. Wähle jetzt deinen Kurs und lege den Grundstein für einen kompetenten KI-Beauftragten in deinem Unternehmen.

Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.

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