Der EU AI Act beschäftigt viele Unternehmen mit einer zentralen Frage: Betrifft mich das – und brauche ich einen KI-Beauftragten? Die Verordnung bringt konkrete Pflichten mit sich, die je nach Unternehmen und KI-Einsatz sehr unterschiedlich ausfallen.
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung für Künstliche Intelligenz. Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial und legt je nach Risikostufe unterschiedliche Pflichten fest. Betroffen sind alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen und auf dem EU-Markt tätig sind – auch Unternehmen außerhalb der EU, wenn ihre Produkte dort genutzt werden.
Ein KI-Beauftragter ist eine Person oder Stelle, die für die Einhaltung der Anforderungen des EU AI Act verantwortlich ist. Der AI Act schreibt vor, dass Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen eine zuständige Person benennen müssen, die die Compliance intern koordiniert und überwacht – vergleichbar mit dem Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO. Zu den Aufgaben gehören die Dokumentation von KI-Systemen, Risikobewertungen und die Kommunikation mit Behörden.
Der KI-Beauftragte kann intern besetzt oder extern beauftragt werden. Für kleinere Unternehmen kann eine externe Lösung sinnvoll sein.
Die Benennungspflicht gilt ausdrücklich für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen – etwa in den Bereichen Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Strafverfolgung oder kritischer Infrastruktur. Unternehmen, die ausschließlich KI mit minimalem oder begrenztem Risiko nutzen, haben keine explizite Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, intern eine verantwortliche Person zu benennen: Die Regulierung entwickelt sich weiter, und wer jetzt Strukturen aufbaut, ist besser vorbereitet.
Der EU AI Act enthält Erleichterungen für KMU: vereinfachte Verfahren und mehr Unterstützung durch nationale Behörden. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben jedoch dieselben – wer Hochrisiko-KI einsetzt, kommt um die Grundpflichten nicht herum.
Eine strukturierte KI-Weiterbildung hilft dabei, die nötigen Kompetenzen gezielt aufzubauen.
Unternehmen, die trotz Pflicht keinen KI-Beauftragten benennen, riskieren Bußgelder von bis zu 30 Millionen Euro oder 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommen Reputationsschäden, der Verlust des EU-Marktzugangs und die mögliche Anordnung, KI-Systeme außer Betrieb zu nehmen.
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