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Was ist der Grundsatz der Datensparsamkeit?

Datensparsamkeit und Datenvermeidung ist eine Verpflichtung im Bereich Datenschutz. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist ein wichtiger Grundsatz im Datenschutzrecht, der darauf abzielt, die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß zu beschränken. Dieser Grundsatz wird auch als Datenvermeidung oder Datenminimierung bezeichnet. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf man personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und verarbeiten, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit bedeutet, dass ein Verantwortlicher nur so viele Daten erheben darf, wie er tatsächlich für den Zweck der Verarbeitung benötigt. Es ist wichtig, dass die erhobenen Daten angemessen, relevant und auf das Wesentliche beschränkt sind. Dies dient ebenfalls dazu, die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu schützen.

Datensparsamkeit und Datenvermeidung haben mehrere Vorteile. Zum einen reduzieren sie das Risiko von Datenpannen oder unbefugtem Zugriff, da weniger Daten vorhanden sind, die geschützt werden müssen. Zum anderen minimieren sie auch den Aufwand für die Verwaltung und Sicherung der Daten. Darüber hinaus trägt die Datensparsamkeit dazu bei, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Um den Grundsatz der Datensparsamkeit umzusetzen, sollten Verantwortliche folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Erfassung nur relevanter Daten

Man sollte nur diejenigen Daten erfassen, die für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind. Es ist wichtig, dass die Daten in einem angemessenen Verhältnis zum Verarbeitungszweck stehen.

  • Begrenzung der Datenkategorien

Man sollten nur diejenigen Datenkategorien erheben, die für den Verarbeitungszweck relevant sind. Es ist nicht erforderlich, sensible oder überflüssige Daten zu erheben, wenn sie nicht für den Zweck der Verarbeitung benötigt werden.

  • Anonymisierung oder Pseudonymisierung

Wenn möglich, sollten personenbezogene Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden, um die Identifizierung der betroffenen Personen zu erschweren. Dies reduziert das Risiko für die betroffenen Personen und erhöht die Datensicherheit.

  • Begrenzung der Speicherfristen

Die Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Nach Ablauf der Speicherfrist sollten die Daten gelöscht oder anonymisiert werden, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.

  • Regelmäßige Überprüfung der Datenbestände

Verantwortliche sollten regelmäßig ihre Datenbestände überprüfen und nicht mehr benötigte Daten löschen oder anonymisieren. Dies trägt dazu bei, die Datenmenge zu reduzieren und die Datensparsamkeit zu gewährleisten.

Mehr zum Grundsatz der Datensparsamkeit findest du bei unseren Datenschutz-Schulungen.

Niklas Greimann

Niklas ist als Jurist bei uns Produktmanager und Trainer im Bereich Datenschutz. Davor nahm er als Datenschutzexperte mittelständische Unternehmen an der Hand beim Aufbau von sicheren und rechtskonformen Datenstrategien. Niklas berät und schult bei uns auch im Bereich Informationssicherheit.
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