Der EU AI Act ist in aller Munde, aber ein konkretes Element bleibt oft im Schatten: das KI-Register der EU. Dabei ist es eines der praktischsten Werkzeuge der neuen KI-Regulierung. Wer KI-Systeme entwickelt, betreibt oder einsetzt, sollte wissen, was dieses Register bedeutet, wen es betrifft und wie man sich vorbereitet.
Das KI-Register der EU ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme erfasst und dokumentiert werden müssen. Als zentrales Transparenzinstrument des EU AI Acts soll es sicherstellen, dass Bürgerinnen, Bürger und Behörden nachvollziehen können, welche KI-Systeme in sensiblen Bereichen eingesetzt werden.
Das Register wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Unternehmen und Behörden, die bestimmte KI-Systeme einsetzen, sind verpflichtet, diese dort vor Inbetriebnahme einzutragen. Das Ziel: mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in den KI-Einsatz innerhalb der EU.
Eintragungspflichtig sind Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des EU AI Acts – Anwendungen, bei denen Fehler erhebliche Folgen für Menschen haben können. Der EU AI Act definiert diese in Anhang III. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Einfache Chatbots, Empfehlungsalgorithmen oder Tools zur Textzusammenfassung gelten in der Regel nicht als Hochrisiko-Systeme. Die genaue Einordnung erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Anwendungsfalls.
Primär verantwortlich sind die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen – Unternehmen oder Organisationen, die ein KI-System entwickeln und auf dem EU-Markt bereitstellen. In bestimmten Fällen trifft diese Pflicht auch die Betreiber, also diejenigen, die ein System in einem spezifischen Kontext einsetzen. Behörden müssen sich ebenfalls eintragen – selbst wenn sie als Betreiber auftreten, etwa bei KI zur Bearbeitung von Anträgen oder zur Risikoeinschätzung.
Wer die Registrierungspflicht ignoriert, riskiert Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen Reputationsschäden, die das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden nachhaltig beschädigen können.
Unwissenheit schützt nicht: Unternehmen sind selbst verantwortlich zu prüfen, ob ihre KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden. Eine fehlende Registrierung mit dem Argument mangelnder Kenntnis wird von Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert.
Die Vorbereitung beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme, gefolgt von Risikoklassifizierung, Dokumentation und Registrierung. Konkret empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Wer frühzeitig schult, spart aufwändige Nacharbeiten und vermeidet kostspielige Fehler. KI-Kompetenz-Schulungen helfen dabei, das nötige Wissen im Team aufzubauen.
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