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KI-Wissen

GPAI-Modelle (General Purpose AI) sind KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweisen und ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben erfüllen können. Der EU AI Act regelt sie in einem eigenen Kapitel mit spezifischen Transparenz- und Dokumentationspflichten, die seit August 2025 verbindlich gelten. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um GPAI-Modelle, ihre Klassifizierung und die Compliance-Anforderungen für Unternehmen.

Welche KI-Systeme fallen unter die GPAI-Kategorie?

Ein KI-Modell fällt laut Artikel 3 Nr. 36 der EU KI-Verordnung unter die GPAI-Kategorie, wenn es eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit besitzt, kompetent ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben erfüllen kann und in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden kann. Typische Beispiele sind große Sprachmodelle wie GPT-5, Gemini oder Claude.

Entscheidend ist dabei nicht, wie ein Modell ursprünglich entwickelt wurde, sondern wie breit es einsetzbar ist. Ein Modell, das ausschließlich für einen eng definierten Zweck trainiert wurde, etwa zur Erkennung einer bestimmten Maschinenkomponente, fällt nicht unter die GPAI-Definition. Modelle hingegen, die Texte generieren, Code schreiben, Daten analysieren, Bilder erstellen und strategische Fragen beantworten können, erfüllen die Kriterien eindeutig.

Zu den typischen GPAI-Anwendungsbereichen in Unternehmen zählen:

  • Inhaltserstellung: Blogposts, Produktbeschreibungen, E-Mail-Kampagnen, Benutzerhandbücher
  • Recherche: Informationssuche im Web, in verknüpften Datenbanken oder in hochgeladenen Dokumenten
  • Datenanalyse: Erkennung von Trends und Mustern aus multimodalen Datenquellen
  • Automatisierung: Mehrstufige Arbeitsabläufe über KI-Agenten und Operator-Funktionen
  • Ideenfindung und Strategie: Brainstorming, Marktexpansionspläne, Pitch-Vorbereitung
  • Code-Generierung: Unterstützung durch Tools wie GitHub Copilot, Claude oder Gemini Canvas

Diese Vielseitigkeit ist genau das Merkmal, das GPAI-Modelle regulatorisch von zweckgebundenen KI-Systemen unterscheidet und besondere Anforderungen begründet.

Welche Pflichten gelten für Anbieter von GPAI-Modellen?

Anbieter von GPAI-Modellen müssen gemäß EU AI Act eine Reihe verbindlicher Anforderungen erfüllen: Sie sind verpflichtet, technische Dokumentation zu erstellen, Transparenz gegenüber nachgelagerten Akteuren zu gewährleisten, eine Urheberrechts-Policy einzuhalten und eine öffentlich zugängliche Zusammenfassung der Trainingsdaten bereitzustellen.

Die konkreten Pflichten nach Artikel 53 der KI-Verordnung umfassen:

  • Technische Dokumentation (Art. 53 Abs. 1a): Vollständige Dokumentation des Modells, seiner Fähigkeiten und Grenzen
  • Transparenz gegenüber nachgelagerten Anbietern (Art. 53 Abs. 1b): Weitergabe relevanter Informationen an Unternehmen, die das Modell in eigene Systeme integrieren
  • Urheberrechts-Compliance (Art. 53 Abs. 1c und 1d): Einhaltung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beim Training
  • Zusammenarbeit mit Behörden (Art. 53 Abs. 3): Kooperation mit nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden auf Anfrage

Wichtig für Unternehmen, die GPAI-Modelle lediglich nutzen oder in eigene Produkte integrieren: Sie gelten als nachgelagerte Anbieter oder Betreiber, nicht als GPAI-Anbieter im Sinne des AI Act. Dennoch müssen auch sie die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 erfüllen, die für alle Akteure gilt, unabhängig von der Risikoklasse des eingesetzten Systems.

Was sind GPAI-Modelle mit systemischem Risiko?

GPAI-Modelle mit systemischem Risiko sind eine besondere Untergruppe von GPAI-Modellen, die aufgrund ihrer enormen Leistungsfähigkeit als potenziell gefährlich für die gesamte EU eingestuft werden. Als Schwellenwert gilt derzeit eine Trainingsrechenleistung von mehr als 1025 FLOP. Modelle, die diesen Schwellenwert überschreiten, unterliegen erheblich strengeren Anforderungen.

Für diese Modelle gelten zusätzlich zu den allgemeinen GPAI-Pflichten folgende Anforderungen nach Artikel 55:

  • Durchführung von Modell-Evaluierungen, einschließlich adversarialer Tests
  • Bewertung und Minderung systemischer Risiken auf EU-Ebene
  • Meldung schwerwiegender Vorfälle an die Europäische KI-Behörde
  • Gewährleistung von Cybersicherheitsschutz für das Modell und seine Infrastruktur
  • Energieeffizienzberichte

In der Praxis betrifft diese Einstufung aktuell vor allem die großen Frontier-Modelle der führenden KI-Anbieter. Für die meisten Unternehmen, die GPAI-Modelle verwenden, ist die Einstufung als systemisches Risiko daher keine unmittelbare eigene Pflicht, aber sie beeinflusst, welche Anbieter welche Compliance-Nachweise liefern müssen und was Unternehmen bei der Auswahl von KI-Tools prüfen sollten.

Wie unterscheidet sich der AI Act zwischen GPAI-Modellen und GPAI-Systemen?

Der EU AI Act unterscheidet klar zwischen einem GPAI-Modell und einem GPAI-System. Ein GPAI-Modell ist das zugrunde liegende KI-Modell selbst, etwa ein großes Sprachmodell. Ein GPAI-System entsteht, wenn dieses Modell in ein konkretes Produkt oder eine Anwendung eingebettet wird, die direkt von Nutzern verwendet werden kann.

Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen für die Compliance:

  • GPAI-Modell-Anbieter (z. B. OpenAI, Google, Anthropic) tragen die Pflichten nach Artikel 53 und müssen Dokumentation sowie Informationen an nachgelagerte Akteure weitergeben.
  • GPAI-System-Betreiber (Unternehmen, die ein Modell in ein eigenes Produkt integrieren) übernehmen Verantwortung für das fertige System und müssen prüfen, ob das System als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden muss.

Ein Unternehmen, das beispielsweise ChatGPT über die API in ein internes Kundenservice-Tool integriert, ist kein GPAI-Modell-Anbieter, sondern ein Betreiber eines KI-Systems. Dieses System muss dann separat auf seine Risikokategorie geprüft werden. Die Verantwortlichkeiten verschieben sich je nach Rolle in der Wertschöpfungskette, was eine klare KI-Governance-Struktur im Unternehmen voraussetzt.

Wann müssen Unternehmen den AI Act für GPAI umsetzen?

Die GPAI-Pflichten des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025 verbindlich. Ab diesem Datum müssen Anbieter von GPAI-Modellen die Anforderungen aus Kapitel V der KI-Verordnung vollständig erfüllen. Für Unternehmen, die GPAI-Modelle einsetzen oder in eigene Systeme integrieren, gilt die allgemeine KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 ebenfalls seit diesem Datum.

Die zeitliche Umsetzungsstruktur des AI Act im Überblick:

  • Februar 2025: Verbote für inakzeptable KI-Risiken in Kraft getreten
  • August 2025: GPAI-Pflichten und KI-Kompetenzpflicht verbindlich
  • August 2026: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig anwendbar

Für 2026 bedeutet das: Unternehmen, die GPAI-Modelle einsetzen, sind bereits heute zur Einhaltung der GPAI-Vorschriften verpflichtet. Wer die Umsetzung noch nicht begonnen hat, sollte jetzt handeln. Besonders relevant ist dabei der Aufbau von KI-Wissen im Unternehmen, da die Kompetenzpflicht alle Akteure betrifft, die KI einsetzen oder verantworten.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die GPAI-Vorschriften?

Verstöße gegen die GPAI-Vorschriften des EU AI Act können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Für Anbieter von GPAI-Modellen, die ihre Pflichten nach Artikel 53 nicht erfüllen, drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Darüber hinaus können folgende Konsequenzen eintreten:

  • Marktbeschränkungen: Behörden können den Vertrieb oder die Nutzung eines nicht-konformen GPAI-Modells in der EU einschränken oder untersagen.
  • Reputationsschäden: Öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen durch die Europäische KI-Behörde können das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beschädigen.
  • Haftungsrisiken: Unternehmen, die nicht-konforme Systeme betreiben und dadurch Schäden verursachen, können zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Für Unternehmen, die GPAI-Modelle nutzen, ohne selbst Anbieter zu sein, liegt das primäre Risiko in der Verletzung der Kompetenzpflicht und, sofern sie eigene KI-Systeme betreiben, in der fehlenden Risikoklassifizierung. Die Aufsicht liegt bei nationalen Marktüberwachungsbehörden sowie der neu eingerichteten Europäischen KI-Behörde (AI Office), die insbesondere GPAI-Modelle mit systemischem Risiko beaufsichtigt.

So unterstützt mITSM beim Thema GPAI und EU AI Act

Wir bei mITSM helfen Unternehmen und Fachkräften dabei, die Anforderungen des EU AI Act zu verstehen und die notwendige KI-Kompetenz aufzubauen. Unser Schulungsportfolio deckt genau die Themen ab, die für eine regelkonforme und wertschöpfende GPAI-Nutzung entscheidend sind:

  • KI-Manager-Zertifizierung: Fundiertes Wissen zu GPAI-Anwendungsbereichen, KI-Compliance und der EU KI-Verordnung, mit Personenzertifizierungen über ICO-Cert als anerkannten Zertifizierungspartner für KI-Themen
  • KI-Compliance Beauftragter: Spezialkurs für Verantwortliche, die die Einhaltung der KI-Regulierung im Unternehmen sicherstellen müssen
  • ISO 42001 Audit-Vorbereitung: Strukturierter Aufbau eines KI-Managementsystems als Grundlage für nachweisliche ISO 42001-Konformität
  • Inhouse-Schulungen: Standardisierte Kursformate, die direkt beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, damit Teams gemeinsam KI-Wissen aufbauen
  • Online-Live-Trainings und E-Learning: Flexible Formate für Fach- und Führungskräfte, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten

Als Spezialist für KI-Weiterbildung im deutschsprachigen Raum, ausgezeichnet als bester Anbieter im Bereich Weiterbildung IT-Sicherheit durch die Süddeutsche Zeitung, begleiten wir Sie vom ersten Grundlagenverständnis bis zur zertifizierten KI-Governance-Kompetenz. Informieren Sie sich jetzt über unser gesamtes Schulungsangebot und finden Sie das passende Format für Ihr Team.

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