Der Betriebsrat spielt bei KI-Entscheidungen im Unternehmen eine aktive Mitbestimmungsrolle, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert ist. Sobald KI-Systeme eingesetzt werden, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwachen oder beeinflussen, hat der Betriebsrat konkrete Mitsprache- und Prüfrechte. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Mitbestimmung, Informationspflichten und Betriebsvereinbarungen im KI-Kontext.
Der Betriebsrat hat bei KI-Systemen, die zur Leistungs- oder Verhaltensüberwachung von Arbeitnehmenden eingesetzt werden, ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Überwachung der primäre Zweck des Systems ist oder nur als Nebeneffekt entsteht.
Darüber hinaus greift das Mitbestimmungsrecht bei KI-gestützten Entscheidungen, die individuelle Arbeitsverhältnisse betreffen, etwa bei automatisierten Beurteilungssystemen, KI-gestützter Personalauswahl oder algorithmischer Schichtplanung. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in diesem Zusammenhang relevant: KI-gestützte Entscheidungen dürfen nicht auf Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Religion oder ethnischer Herkunft beruhen. Der Arbeitgeber trägt dabei die volle Verantwortung, auch wenn Diskriminierung durch verzerrte Trainingsdaten indirekt entsteht.
Praktisch bedeutet das: Der Betriebsrat kann die Einführung eines KI-Systems blockieren oder von Auflagen abhängig machen, bis eine Einigung erzielt wird. Dieses Vetorecht ist ein starkes Instrument, das Unternehmen frühzeitig in ihre KI-Planung einbeziehen sollten.
Der Betriebsrat muss informiert werden, bevor ein KI-System eingeführt oder wesentlich verändert wird, das mitbestimmungspflichtige Bereiche berührt. Eine nachträgliche Information reicht rechtlich nicht aus und kann zur Unwirksamkeit der Einführungsmaßnahme führen.
Die Informationspflicht setzt früh an, idealerweise bereits in der Planungsphase, wenn Anforderungen definiert und Anbieter evaluiert werden. Der Betriebsrat hat nach § 80 BetrVG ein allgemeines Informationsrecht, das ihn in die Lage versetzt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Art, Funktionsweise, Zweck und Auswirkungen des geplanten KI-Systems unterrichten.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Einbindung bei Hochrisiko-KI-Systemen im Sinne der EU-KI-Verordnung, die seit dem 2. Februar 2025 in Kraft ist. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen, darunter menschliche Überwachungsmechanismen und Informationspflichten gegenüber Betroffenen. Der Betriebsrat kann in diesem Kontext als internes Kontrollorgan fungieren.
Mitbestimmungspflichtig sind grundsätzlich alle KI-Anwendungen, die geeignet sind, Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden zu überwachen, zu bewerten oder zu steuern. Die Mitbestimmungspflicht hängt nicht vom technischen Label „KI“ ab, sondern von der tatsächlichen Funktion des Systems.
Typische Beispiele mitbestimmungspflichtiger KI-Anwendungen sind:
Nicht automatisch mitbestimmungspflichtig sind KI-Tools, die ausschließlich intern von Mitarbeitenden genutzt werden, ohne dass ihre Nutzung systematisch ausgewertet wird, zum Beispiel ein KI-gestütztes Schreibassistenz-Tool ohne Protokollierung. Die Grenze ist jedoch fließend, weshalb eine rechtliche Prüfung im Einzelfall empfehlenswert ist.
Der Betriebsrat kann KI-Entscheidungen effektiv prüfen, indem er Transparenz über Funktionsweise, Trainingsdaten und Entscheidungslogik des Systems einfordert. Grundlage dafür ist das Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung, das die EU-KI-Verordnung für automatisierte Entscheidungen bei Hochrisiko-Systemen ausdrücklich vorschreibt.
Konkret empfehlen sich folgende Prüfschritte:
Für eine fundierte Prüfung benötigen Betriebsräte oft externe Unterstützung durch Sachverständige, die sie nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen können. Strukturierte Weiterbildung zu KI-Grundlagen und Rechtsfragen ist dabei ein wichtiger Baustein, um die nötige Fachkompetenz aufzubauen.
Eine Betriebsvereinbarung zu KI regelt verbindlich, unter welchen Bedingungen KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden dürfen, welche Rechte Mitarbeitende haben und wie der Betriebsrat in laufende KI-Prozesse eingebunden wird. Sie schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Typische Inhalte einer KI-Betriebsvereinbarung umfassen:
Eine gut ausgearbeitete Betriebsvereinbarung orientiert sich an den Anforderungen der EU-KI-Verordnung sowie an den Grundsätzen der KI-Governance, wie sie etwa in der ISO 42001 beschrieben werden. Sie dient nicht nur dem Schutz der Belegschaft, sondern hilft auch dem Unternehmen, KI-Compliance nachweisbar zu machen.
Betriebsräte brauchen für KI-Themen eine Kombination aus technischem Grundverständnis, rechtlichem Fachwissen und praktischem Urteilsvermögen. Ohne dieses Wissen können sie ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen nicht wirksam ausüben.
Konkret sollte eine Weiterbildung für Betriebsräte folgende Bereiche abdecken:
Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit erforderlich sind. KI-Themen fallen eindeutig in diese Kategorie, da sie die Arbeitsbedingungen der gesamten Belegschaft berühren. Die Weiterbildung sollte praxisnah sein und konkrete Fallbeispiele aus dem Unternehmensalltag einbeziehen, damit Betriebsräte nicht nur theoretisches Wissen erwerben, sondern direkt handlungsfähig werden.
Wir bei mITSM bieten fundierte Weiterbildungen, die Betriebsräte, Führungskräfte und Mitarbeitende fit für den verantwortungsvollen Umgang mit KI machen. Unsere Trainer sind zertifizierte Experten, die KI-Themen nicht nur theoretisch kennen, sondern sie aus der praktischen Arbeit in Unternehmen heraus vermitteln.
Unser Angebot im Bereich KI umfasst unter anderem:
Unsere Kurse sind als Präsenztraining, Online-Live-Schulung und E-Learning verfügbar und richten sich an Fachkräfte, Führungskräfte und Unternehmen, die KI sicher, rechtssicher und kompetent einsetzen wollen. Mehr Informationen zu unserem KI-Schulungsangebot finden Sie auf unserer Website. Wer den Reifegrad seiner KI-Governance prüfen möchte, kann zudem einen Blick auf unser ISO 42001 Audit werfen. Sprechen Sie uns an und machen Sie den nächsten Schritt in Richtung kompetenter KI-Nutzung.
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