0
Der Mann arbeitet an einem Laptop in einem modernen Büro mit Blick auf die Natur.
KI-Wissen

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei KI-Entscheidungen im Unternehmen?

Der Betriebsrat nimmt bei KI-bezogenen Entscheidungen im Unternehmen eine aktive Mitbestimmungsrolle ein, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert ist. Sobald KI-Systeme eingesetzt werden, die das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten überwachen oder beeinflussen, hat der Betriebsrat konkrete Beteiligungs- und Prüfungsrechte. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu Mitbestimmung, Informationspflichten und Betriebsvereinbarungen im Kontext von KI.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei KI-Systemen?

Der Betriebsrat hat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei KI-Systemen, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Beschäftigten eingesetzt werden. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Überwachung der primäre Zweck des Systems ist oder nur als Nebeneffekt entsteht.

Darüber hinaus gelten Mitbestimmungsrechte bei KI-gestützten Entscheidungen, die individuelle Arbeitsverhältnisse betreffen – zum Beispiel automatisierte Beurteilungssysteme, KI-gestützte Personalauswahl oder algorithmische Schichtplanung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant: KI-gestützte Entscheidungen dürfen nicht auf Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Religion oder ethnischer Herkunft basieren. Der Arbeitgeber trägt die volle Verantwortung, auch wenn Diskriminierung mittelbar durch verzerrte Trainingsdaten entsteht.

In der Praxis bedeutet das: Der Betriebsrat kann die Einführung eines KI-Systems blockieren oder von Bedingungen abhängig machen, bis eine Einigung erzielt wird. Dieses Vetorecht ist ein wirksames Instrument, das Unternehmen frühzeitig in ihre KI-Planung einbeziehen sollten.

Wann muss der Betriebsrat über KI-Einführungen informiert werden?

Der Betriebsrat muss informiert werden, bevor ein KI-System eingeführt oder wesentlich verändert wird, das mitbestimmungspflichtige Bereiche berührt. Eine nachträgliche Information des Betriebsrats ist rechtlich nicht ausreichend und kann die Einführungsmaßnahme unwirksam machen.

Die Informationspflicht beginnt früh – idealerweise bereits in der Planungsphase, wenn Anforderungen definiert und Anbieter evaluiert werden. Der Betriebsrat hat ein allgemeines Informationsrecht nach § 80 BetrVG, das es ihm ermöglicht, seine Aufgaben wahrzunehmen. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über Art, Funktionsweise, Zweck und Auswirkungen des geplanten KI-Systems informieren.

Besonders wichtig ist die rechtzeitige Einbindung des Betriebsrats bei KI-Hochrisikosystemen im Sinne des EU AI Acts, der seit dem 2. Februar 2025 in Kraft ist. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen, darunter menschliche Aufsichtsmechanismen und Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Der Betriebsrat kann in diesem Kontext als interne Kontrollinstanz fungieren.

Welche KI-Anwendungen sind mitbestimmungspflichtig?

Grundsätzlich sind alle KI-Anwendungen mitbestimmungspflichtig, die geeignet sind, die Leistung oder das Verhalten von Beschäftigten zu überwachen, zu bewerten oder zu steuern. Die Mitbestimmungspflicht hängt nicht vom technischen Label „KI“ ab, sondern von der tatsächlichen Funktion des Systems.

Typische Beispiele für mitbestimmungspflichtige KI-Anwendungen sind:

  • KI-gestützte Bewerberauswahl und Lebenslaufanalyse
  • Automatisierte Leistungsbeurteilungssysteme
  • Algorithmusbasierte Schicht- und Einsatzplanung
  • KI-Tools zur Produktivitätsmessung oder Aktivitätsüberwachung
  • Systeme für automatisierte Kündigungsempfehlungen oder Beförderungsentscheidungen
  • Chatbots oder Assistenzsysteme, die Beschäftigtendaten verarbeiten und auswerten

KI-Tools, die ausschließlich intern von Beschäftigten genutzt werden, ohne dass ihre Nutzung systematisch ausgewertet wird, sind nicht automatisch mitbestimmungspflichtig – zum Beispiel ein KI-gestütztes Schreibassistenztool ohne Protokollierung. Die Grenze ist jedoch fließend, weshalb in Einzelfällen eine rechtliche Prüfung empfehlenswert ist.

Wie kann der Betriebsrat KI-Entscheidungen wirksam prüfen?

Der Betriebsrat kann KI-Entscheidungen wirksam prüfen, indem er Transparenz über die Funktionsweise des Systems, die Trainingsdaten und die Entscheidungslogik einfordert. Grundlage dafür ist das Recht auf Erläuterung des Entscheidungsprozesses, das der EU AI Act für automatisierte Entscheidungen in Hochrisikosystemen ausdrücklich vorschreibt.

Folgende Prüfschritte sind konkret empfehlenswert:

  1. Technische Dokumentation anfordern: Wie wurde das System trainiert, welche Datenquellen wurden verwendet, und wie trifft es Entscheidungen?
  2. Diskriminierungsrisiken einschätzen: Könnten Trainingsdaten bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen (AGG-Prüfung)?
  3. Menschliche Kontrollmechanismen prüfen: Gibt es eine menschliche Prüfinstanz, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden?
  4. Protokollierung und Nachvollziehbarkeit sicherstellen: Werden automatisierte Entscheidungen dokumentiert und können sie nachvollzogen werden?
  5. Betroffene informieren: Werden Beschäftigte darüber informiert, ob und wie KI bei Entscheidungen eingesetzt wird?

Für eine fundierte Prüfung benötigen Betriebsräte häufig externe Unterstützung durch Sachverständige, die sie nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen können. Strukturierte Weiterbildung zu KI-Grundlagen und rechtlichen Fragen ist ein wichtiger Baustein, um das notwendige Fachwissen aufzubauen.

Was regelt eine Betriebsvereinbarung zu KI konkret?

Eine Betriebsvereinbarung zu KI regelt verbindlich, unter welchen Bedingungen KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden dürfen, welche Rechte Beschäftigte haben und wie der Betriebsrat in laufende KI-Prozesse eingebunden wird. Sie schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Typische Inhalte einer KI-Betriebsvereinbarung sind:

  • Geltungsbereich: Welche KI-Systeme und Anwendungsbereiche sind erfasst?
  • Transparenzpflichten: Wie werden Beschäftigte über KI-Entscheidungen informiert?
  • Datenschutz und Datenzugriff: Welche Daten dürfen erhoben, verarbeitet und wie lange gespeichert werden?
  • Widerspruchsrechte: Können Beschäftigte automatisierte Entscheidungen anfechten?
  • Mitbestimmungsverfahren: Wie wird der Betriebsrat bei künftigen KI-Änderungen eingebunden?
  • Schulungs- und Qualifizierungspflichten: Welche Weiterbildung ist für betroffene Beschäftigte sichergestellt?
  • Kontroll- und Prüfrechte: Wie und wann kann der Betriebsrat die Einhaltung überprüfen?

Eine gut ausgearbeitete Betriebsvereinbarung orientiert sich an den Anforderungen des EU AI Acts sowie an den Grundsätzen der KI-Governance, wie sie beispielsweise in der ISO 42001 beschrieben sind. Sie dient nicht nur dem Schutz der Belegschaft, sondern hilft dem Unternehmen auch dabei, KI-Compliance nachweisbar zu demonstrieren.

Welche Weiterbildung brauchen Betriebsräte für KI-Themen?

Betriebsräte benötigen für KI-Themen eine Kombination aus grundlegendem technischem Verständnis, rechtlichem Fachwissen und praktischem Urteilsvermögen. Ohne dieses Wissen können sie ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen nicht wirksam wahrnehmen.

Konkret sollte eine Weiterbildung für Betriebsräte folgende Bereiche abdecken:

  • KI-Grundlagen: Was ist ein KI-System, wie lernt es und wie trifft es Entscheidungen? Grundbegriffe wie maschinelles Lernen und automatisierte Entscheidungsfindung verständlich erklärt.
  • Rechtlicher Rahmen: BetrVG, AGG, DSGVO und die Anforderungen des EU AI Acts im Überblick.
  • KI-Risiken erkennen: Diskriminierungsrisiken durch Trainingsdaten, Datenschutzverstöße, fehlende Transparenz.
  • KI-Governance verstehen: Wie funktionieren KI-Managementsysteme, welche Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es im Unternehmen?
  • Betriebsvereinbarungen gestalten: Welche Inhalte sind unverzichtbar, welche Formulierungen bieten echten Schutz?

Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf Schulungen, die für ihre Arbeit erforderlich sind. KI-Themen fallen eindeutig in diese Kategorie, da sie die Arbeitsbedingungen der gesamten Belegschaft betreffen. Schulungen sollten praxisorientiert sein und konkrete Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag einschließen, damit Betriebsräte nicht nur theoretisches Wissen erwerben, sondern direkt handlungsfähig werden.

Wie mITSM Betriebsräte und Unternehmen zum Thema KI unterstützt

Wir bei mITSM bieten fundierte Weiterbildungen an, die Betriebsräte, Führungskräfte und Beschäftigte auf den verantwortungsvollen Umgang mit KI vorbereiten. Unsere Trainer sind zertifizierte Experten, die KI-Themen nicht nur theoretisch kennen, sondern sie aus der praktischen Erfahrung in Unternehmen vermitteln.

Unser Angebot im Bereich KI umfasst unter anderem:

  • AI Manager Training mit Schwerpunkt auf KI-Governance, EU AI Act, Compliance und Risikomanagement
  • AI Officer nach ISO 42001 für Verantwortliche, die ein KI-Managementsystem aufbauen oder auditieren möchten
  • Schulungen zu Grundlagen der KI-Anwendung für Einsteiger, die digitale Kompetenz aufbauen und das KI-Potenzial im beruflichen Alltag verstehen möchten
  • Inhouse-Schulungen als standardisierte Kursformate direkt vor Ort beim Kunden
  • Zertifizierungen über ICO-Cert als anerkannter Zertifizierungspartner für KI-Themen

Unsere Kurse sind als Präsenztraining, Online-Live-Training und E-Learning verfügbar und richten sich an Fachkräfte, Führungskräfte und Unternehmen, die KI sicher, rechtskonform und kompetent einsetzen möchten. Weitere Informationen zu unserem KI-Trainingsangebot findest du auf unserer Website. Wenn du den Reifegrad deiner KI-Governance überprüfen möchtest, kannst du dir auch unser ISO 42001 Audit ansehen. Nimm Kontakt mit uns auf und mach den nächsten Schritt hin zu einem kompetenten KI-Einsatz.

Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.

+49 89 - 44 44 31 88 0
4.9
Basierend auf 126 Rezensionen