Der EU AI Act legt weltweit erstmals verbindliche Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest. Für die Versicherungsbranche bedeutet das konkreten Handlungsbedarf: KI ist längst täglich im Einsatz – bei der Risikoprüfung, der Schadensbearbeitung oder der Kundenkommunikation. Wer jetzt versteht, was der AI Act fordert, ist klar im Vorteil.
Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert. Sie gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, einsetzen oder vertreiben – unabhängig vom Unternehmenssitz. Die Verordnung stuft KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: inakzeptables Risiko (verboten), hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Für Unternehmen im Finanz- und Versicherungswesen ist vor allem die Kategorie „hohes Risiko“ relevant.
Die Versicherungsbranche gilt als Hochrisiko-Bereich, weil KI-Systeme dort direkt Entscheidungen beeinflussen, die erhebliche Auswirkungen auf Einzelpersonen haben – etwa bei der Kreditwürdigkeitsbewertung, der Risikoklassifizierung oder der Schadensbearbeitung. Konkret stuft der AI Act KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung im Versicherungskontext als hochriskant ein. Zentrale Bedenken des Gesetzgebers sind dabei Diskriminierungsrisiken und mangelnde Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen.
Versicherungsunternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – ähnlich wie bei der DSGVO. Compliance ist damit nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Frage.
Die Umsetzung beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und welcher Risikoklasse sind sie zuzuordnen?
Alle eingesetzten KI-Systeme erfassen und nach AI-Act-Risikoklassen bewerten. Viele Unternehmen unterschätzen, wie viele KI-gestützte Prozesse bereits im Einsatz sind – von Chatbots bis zu Scoring-Modellen im Underwriting.
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (Entwickler) und Betreibern (Anwender). Versicherungsunternehmen sind meist Betreiber, tragen aber klare Pflichten. Interne Zuständigkeiten – etwa ein KI-Compliance-Verantwortlicher oder ein interdisziplinäres Team – sind zwingend notwendig.
Für Hochrisiko-Systeme sind umfangreiche Dokumentationen Pflicht. Unternehmen sollten frühzeitig Prozesse und Vorlagen entwickeln, die lückenlose Nachvollziehbarkeit sicherstellen – inklusive regelmäßiger Überprüfungen.
Mitarbeitende, die KI-Systeme bedienen oder überwachen, müssen deren Funktionsweise und Risiken verstehen. Gezielte Weiterbildungen sind dabei ein zentraler Baustein.
Wir bei mITSM begleiten Fach- und Führungskräfte dabei, den EU AI Act zu verstehen und umzusetzen. Unser Schulungsportfolio umfasst:
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