Für wen gilt der EU AI Act?
Der EU AI Act betrifft mehr Unternehmen, als viele zunächst denken. Seit die KI-Verordnung in Kraft getreten ist, stellen sich Organisationen aller Größen dieselbe Frage: Bin ich betroffen, und was muss ich tun? Dieser Artikel beantwortet genau das – klar und ohne Juristendeutsch.
Was ist der EU AI Act und warum wurde er eingeführt?
Der EU AI Act ist eine EU-weite Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die im August 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, KI-Systeme sicher, transparent und grundrechtskonform zu gestalten. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzungsgesetze.
Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Einige Anwendungen sind vollständig verboten, andere stark reguliert, viele fallen gar nicht unter die strengen Vorschriften.
Für welche Unternehmen und Organisationen gilt der EU AI Act?
Der Geltungsbereich ist weit gefasst: Die Verordnung gilt für alle Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen, die in der EU tätig sind oder deren Systeme dort eingesetzt werden. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, wenn ihre KI-Produkte den europäischen Markt erreichen.
- Anbieter: Unternehmen oder Einzelpersonen, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen, unabhängig vom Sitz.
- Betreiber: Organisationen, die ein KI-System im eigenen Namen einsetzen, etwa zur Personalauswahl.
- Importeure und Händler: Wer KI-Systeme aus Drittstaaten einführt oder vertreibt, trägt ebenfalls Verantwortung.
- Öffentliche Stellen: Behörden und staatliche Institutionen fallen ebenfalls unter die Verordnung.
Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Risikostufe des eingesetzten KI-Systems.
Welche KI-Systeme fallen unter den EU AI Act?
Der EU AI Act kategorisiert KI-Systeme in vier Risikoklassen: verbotene KI, Hochrisiko-KI, KI mit begrenztem Risiko und KI mit minimalem Risiko.
Bestimmte KI-Anwendungen sind vollständig verboten – darunter soziale Bewertungssysteme durch staatliche Stellen, KI-gestützte Massenüberwachung im öffentlichen Raum und Systeme zur unterbewussten Verhaltensmanipulation. Hochrisiko-KI umfasst Systeme in sensiblen Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung und Migrationsmanagement. Chatbots oder KI-generierte Inhalte fallen in die Kategorie mit begrenztem Risiko, wo vor allem Transparenzpflichten gelten. Systeme mit minimalem Risiko wie Spam-Filter sind weitgehend unreguliert.
Was sind die Pflichten für Hochrisiko-KI-Anbieter?
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen vor der Markteinführung umfangreiche Anforderungen erfüllen: technische Dokumentation, Risikomanagementsysteme, Datenschutzmaßnahmen, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung und Registrierung in einer EU-Datenbank. Auch Betreiber tragen Pflichten: Sie müssen die bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen, Eingabedaten kontrollieren und Vorfälle melden.
Was passiert bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen: Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstößen gegen Hochrisiko-Anforderungen sind es bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes. Compliance ist damit keine Option, sondern Betriebsvoraussetzung.
Wie können sich Unternehmen jetzt auf den EU AI Act vorbereiten?
- KI-Inventar erstellen: Alle KI-Systeme erfassen, inklusive eingekaufter Softwarelösungen mit KI-Funktionen.
- Risikoklassen bestimmen: Prüfen, ob Systeme als Hochrisiko eingestuft werden und welche Pflichten folgen.
- Zuständigkeiten klären: Verantwortlichkeit für AI-Act-Compliance im Unternehmen festlegen.
- Dokumentation aufbauen: Technische und organisatorische Dokumentation für relevante Systeme vorbereiten.
- Mitarbeitende schulen: Teams, die KI entwickeln, einkaufen oder einsetzen, müssen die Anforderungen kennen.
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25.06.2026