Was müssen Unternehmen bis 2026 gemäß EU AI Act umsetzen?
Der EU AI Act ist in aller Munde – und das aus gutem Grund. Mit der schrittweisen Einführung der weltweit ersten umfassenden KI-Verordnung stehen Unternehmen in Europa vor konkreten Handlungspflichten. Besonders das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein, denn bis dahin müssen viele Regelungen vollständig umgesetzt sein.
Was ist der EU AI Act und wen betrifft er?
Der EU AI Act ist die erste umfassende gesetzliche Regulierung für Künstliche Intelligenz weltweit. Er ist im August 2024 in Kraft getreten und gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen – unabhängig vom Unternehmenssitz.
Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Der AI Act unterscheidet vier Risikokategorien:
- Inakzeptables Risiko: KI-Systeme, die grundlegende Rechte verletzen, werden vollständig verboten.
- Hohes Risiko: Systeme in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Bildung oder kritischer Infrastruktur unterliegen strengen Auflagen.
- Begrenztes Risiko: Es gelten Transparenzpflichten, zum Beispiel bei Chatbots.
- Minimales Risiko: Keine besonderen Auflagen, zum Beispiel bei KI-gestützten Spamfiltern.
Welche Fristen gelten bis 2026 laut EU AI Act?
Der EU AI Act tritt stufenweise in Kraft. Die wichtigste Frist ist der 2. August 2026: Ab diesem Datum gelten die Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig.
- Februar 2025: Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko treten in Kraft.
- August 2025: Regelungen für Allzweck-KI-Modelle (GPAI) werden verbindlich.
- August 2026: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme werden vollständig anwendbar.
- August 2027: Einige spezifische Ausnahmen für bestimmte KI-Systeme laufen aus.
Was sind verbotene KI-Praktiken nach dem EU AI Act?
Verbotene KI-Praktiken sind Anwendungen, die ein inakzeptables Risiko für Grundrechte, Sicherheit oder die Würde von Menschen darstellen. Diese Verbote gelten seit Februar 2025. Zu den verbotenen KI-Praktiken gehören:
- Systeme zur subliminalen Beeinflussung von Menschen ohne deren Wissen
- Ausnutzung von Schwächen oder Verletzlichkeiten bestimmter Personengruppen
- Social Scoring durch öffentliche Behörden
- Echtzeit-Biometrie-Fernüberwachung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden (mit engen Ausnahmen)
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen
- Erstellung biometrischer Datenbanken durch ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern
Welche Pflichten haben Unternehmen bei Hochrisiko-KI-Systemen?
Anbieter, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen, müssen ein Qualitätsmanagementsystem einführen, technische Dokumentation bereitstellen und eine Konformitätsbewertung durchführen. Für bestimmte Systeme ist zudem eine CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Betreiber, die fertige Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, müssen zweckgemäße Verwendung, menschliche Aufsicht und ausreichende Schulung der Mitarbeitenden sicherstellen. KI-Kompetenz-Schulungen spielen dabei eine wichtige Rolle, denn das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass überwachende Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Bei Verstößen drohen Bußgelder in drei Stufen – abhängig von der Schwere des Verstoßes:
- Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des Jahresumsatzes: bei Verstößen gegen die Verbotstatbestände
- Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes: bei Verstößen gegen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme oder Allzweck-KI-Modelle
- Bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1,5 % des Jahresumsatzes: bei falschen oder irreführenden Angaben gegenüber Behörden
Für kleinere Unternehmen und Start-ups gelten reduzierte Höchstbeträge. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist daher für jedes Unternehmen sinnvoll.
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25.06.2026