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Was sollte man über Datenschutz wissen bevor man KI-Tools nutzt?

Bevor man KI-Tools im beruflichen oder privaten Alltag einsetzt, lohnt es sich, einen Blick auf das Thema Datenschutz zu werfen. Denn wer Texte generieren, Bilder erstellen oder Daten analysieren lässt, gibt dabei häufig mehr preis, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Datenschutz bei KI-Tools und gibt konkrete Orientierung für einen rechtskonformen Umgang mit künstlicher Intelligenz.

Was versteht man unter Datenschutz bei KI-Tools?

Datenschutz bei KI-Tools bezeichnet den Schutz personenbezogener und sensibler Daten, die im Rahmen der Nutzung von KI-Anwendungen verarbeitet werden. Dazu gehört sowohl der Schutz von Eingabedaten, die Nutzer in ein KI-System eingeben, als auch die Art und Weise, wie das System diese Daten speichert, weiterverarbeitet oder für das Training verwendet.

KI-Systeme wie Chatbots, Sprachmodelle oder Bildgeneratoren verarbeiten Eingaben oft serverseitig, also außerhalb des eigenen Geräts. Das bedeutet: Texte, Namen, Geschäftsdaten oder andere Informationen, die man eingibt, können potenziell auf externen Servern gespeichert oder für die Weiterentwicklung des Modells genutzt werden.

Welche Datenschutzrisiken entstehen bei der Nutzung von KI-Tools?

Die größten Datenschutzrisiken bei KI-Tools entstehen durch unbeabsichtigte Datenweitergabe, fehlende Transparenz über die Datenverarbeitung und die Möglichkeit, dass Eingaben für das Modelltraining verwendet werden. Konkret lassen sich folgende Risiken unterscheiden:

  • Datenweitergabe an Dritte: Viele KI-Anbieter sitzen außerhalb der EU, was bedeutet, dass Daten in Länder ohne vergleichbares Datenschutzniveau übertragen werden können.
  • Verwendung als Trainingsdaten: Einige Dienste nutzen Nutzereingaben standardmäßig zur Verbesserung ihrer Modelle, sofern dies nicht aktiv deaktiviert wird.
  • Unbeabsichtigte Offenlegung: Wer in einem Prompt Namen, Adressen oder interne Projektinformationen nennt, gibt diese Daten faktisch weiter.
  • Fehlende Kontrolle über Löschung: Es ist oft unklar, ob und wann eingegebene Daten tatsächlich gelöscht werden.
  • Re-Identifizierung: Scheinbar anonymisierte Daten können durch KI-Systeme in bestimmten Kontexten wieder einer Person zugeordnet werden.

Was schreibt die DSGVO zur Nutzung von KI-Tools vor?

Die DSGVO schreibt vor, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten einer Rechtsgrundlage bedarf, zweckgebunden erfolgt und dem Grundsatz der Datensparsamkeit folgt. Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis konkret:

  • Es muss eine gültige Rechtsgrundlage vorliegen, etwa eine Einwilligung der betroffenen Personen oder ein berechtigtes Interesse.
  • Werden KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
  • Datenübertragungen in Drittländer außerhalb des EWR sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa bei Vorliegen von Standardvertragsklauseln.
  • Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, auch wenn diese in KI-Systemen verarbeitet wurden.

Zusätzlich zur DSGVO ist seit 2024 der EU AI Act relevant, der KI-Systeme nach Risikoklassen einteilt und für Hochrisikoanwendungen besondere Anforderungen stellt.

Wie schützt man sensible Daten beim Einsatz von KI?

Sensible Daten schützt man beim Einsatz von KI, indem man konsequent auf die Eingabe personenbezogener Informationen verzichtet, Daten vor der Eingabe anonymisiert und klare interne Richtlinien für die KI-Nutzung im Unternehmen etabliert. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

  • Anonymisierung vor der Eingabe: Namen, Adressen und andere identifizierende Merkmale sollten durch Platzhalter ersetzt werden, bevor Inhalte in ein KI-Tool eingegeben werden.
  • Minimalprinzip anwenden: Nur die Informationen eingeben, die für die jeweilige Aufgabe tatsächlich notwendig sind.
  • Interne Nutzungsrichtlinien: Unternehmen sollten klare Vorgaben erstellen, welche Daten in welchen KI-Tools verarbeitet werden dürfen.
  • Mitarbeitende sensibilisieren: Regelmäßige Schulungen helfen dabei, ein Bewusstsein für die Risiken im Umgang mit KI und Datenschutz zu schaffen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen: Bei systematischer KI-Nutzung im Unternehmen kann eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich sein.

Wie wir beim datenschutzkonformen KI-Einsatz unterstützen

Wir bei mITSM bieten ein breites Schulungsportfolio, das Fach- und Führungskräfte gezielt auf die Herausforderungen von KI und Datenschutz vorbereitet. Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • Schulungen zur DSGVO und zum Datenschutz im digitalen Umfeld
  • Trainings zu Informationssicherheit nach ISO 27001
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25.06.2026

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