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Wie lange haben Unternehmen Zeit, sich an den EU AI Act anzupassen?

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz und betrifft Unternehmen aller Branchen. Wer KI entwickelt, einsetzt oder vertreibt, steht vor einer wichtigen Frage: Wie viel Zeit bleibt noch zur Anpassung? Die Antwort ist differenzierter als erwartet, denn der EU AI Act setzt auf ein gestaffeltes System mit unterschiedlichen Fristen je nach Risikoklasse.

Was ist der EU AI Act und wen betrifft er?

Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz, die seit August 2024 in Kraft ist. Sie legt verbindliche Anforderungen für die Entwicklung, den Einsatz und das Inverkehrbringen von KI-Systemen fest und gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten oder nutzen – unabhängig vom Unternehmenssitz.

Konkret betrifft der EU AI Act drei Gruppen:

  • Anbieter: Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen
  • Betreiber: Unternehmen, die KI-Systeme in ihren Prozessen einsetzen
  • Importeure und Händler: Unternehmen, die KI-Systeme aus Drittstaaten in die EU einführen oder weitervertreiben

Wann tritt der EU AI Act in Kraft und welche Fristen gelten?

  • August 2024: Verordnung tritt in Kraft
  • Februar 2025: Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko greifen
  • August 2025: Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (wie große Sprachmodelle) gelten
  • August 2026: Hauptteil der Verordnung gilt vollständig, einschließlich der Anforderungen an Hochrisiko-KI
  • August 2027: Verlängerte Übergangsfrist für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme, die bereits vor August 2026 auf dem Markt waren

Welche Risikoklassen unterscheidet der EU AI Act?

Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Je höher die Risikoklasse, desto strenger die Anforderungen.

KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko – etwa Social-Scoring-Systeme oder biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum – sind seit Februar 2025 vollständig verboten. Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung oder Kreditvergabe sind erlaubt, unterliegen aber umfangreichen Pflichten: Risikomanagementsysteme, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht sind Pflicht. Für Chatbots und ähnliche Systeme mit begrenztem Risiko gelten vor allem Transparenzpflichten, während Systeme mit minimalem Risiko kaum spezifischen Anforderungen unterliegen.

Was müssen Unternehmen konkret bis wann umsetzen?

Der größte Umsetzungsaufwand für die meisten Unternehmen fällt bis August 2026 an. Ein strukturierter Vorbereitungsplan umfasst typischerweise:

  1. KI-Inventar erstellen: Alle KI-Systeme erfassen – intern entwickelte wie extern eingekaufte
  2. Risikoklassen bestimmen: Jedes System der passenden Kategorie zuordnen
  3. Lückenanalyse durchführen: Bestehende Prozesse mit den gesetzlichen Anforderungen abgleichen
  4. Governance-Strukturen aufbauen: Verantwortlichkeiten für KI-Compliance intern festlegen
  5. Dokumentation aufbauen: Technische und prozessuale Dokumentation für relevante Systeme erstellen
  6. Mitarbeitende schulen: KI-Kompetenz im Unternehmen aufbauen, damit Risikoklassen korrekt eingeordnet und Compliance-Anforderungen sinnvoll umgesetzt werden können

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des EU AI Acts?

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Der Einsatz verbotener KI-Systeme kann mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für Verstöße bei Hochrisiko-KI sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes vorgesehen. Neben Bußgeldern drohen Reputationsschäden und zivilrechtliche Haftungsansprüche.

Wie wir Sie bei der Vorbereitung auf den EU AI Act unterstützen

Wir bei mITSM bieten gezielte Schulungen und Zertifizierungen an, die Ihnen und Ihrem Team helfen, die Anforderungen des EU AI Act zu verstehen und in der Praxis umzusetzen. Unsere Trainings bieten fundiertes Wissen zu Risikoklassen, praxisnahe Anleitungen für den Aufbau interner Governance-Strukturen sowie flexible Formate – Präsenztraining, Online-Live-Schulung oder Inhouse-Seminar. Die Zeit bis August 2026 klingt lang, ist es aber nicht, wenn man den internen Aufwand für Inventarisierung, Dokumentation und Schulung realistisch einplant.

21.06.2026

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