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Welchen historischen Ursprung hat die DSGVO (in der Rechtsprechung)?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat ihren historischen Ursprung in der Entwicklung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union. Bereits in den 1970er Jahren begannen die EU-Mitgliedstaaten, nationale Datenschutzgesetze zu erlassen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Diese Gesetze waren jedoch nicht einheitlich und es gab Unterschiede in den Datenschutzstandards zwischen den Mitgliedstaaten. Dies wurde durch die Globalisierung und den Einsatz von ausländischen Auftragsverarbeitern, die sich dann an unterschiedliche Gesetze halten mussten, schnell problematisch.

Im Jahr 1995 wurde die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG verabschiedet, die erstmals einheitliche Datenschutzstandards für die EU-Mitgliedstaaten festlegte. Diese Richtlinie legte grundlegende Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und definierte die Rechte der betroffenen Personen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, nationale Gesetze zu erlassen, um die Richtlinie umzusetzen.

Im Laufe der Zeit wurde jedoch deutlich, dass die Datenschutzrichtlinie nicht ausreichend war, um den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Die technologischen Entwicklungen, insbesondere das Internet und die Globalisierung, führten zu einem exponentiellen Anstieg der Datenverarbeitung und einem grenzüberschreitenden Datenfluss. Es wurde offensichtlich, dass ein einheitlicher und stärkerer Datenschutzrahmen erforderlich war.

Daher begann die Europäische Kommission im Jahr 2012 mit der Ausarbeitung einer neuen Datenschutzverordnung, um die Datenschutzstandards in der EU zu harmonisieren und den Schutz personenbezogener Daten zu stärken. Nach intensiven Verhandlungen wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 14. April 2016 verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die DSGVO hat einen historischen Meilenstein im Datenschutzrecht markiert, da sie den Schutz personenbezogener Daten auf ein neues Niveau gehoben hat. Sie stärkt die Rechte der betroffenen Personen, fördert die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Datenverarbeiter und schafft einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden Datenfluss. Mit der DS-GVO wird der Datenschutz zu einem grundlegenden Recht in der digitalen Welt und trägt dazu bei, das Vertrauen der Menschen in die Verarbeitung ihrer Daten zu stärken.

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