Was bedeutet „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“?
Das Prinzip des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“ ist ein rechtliches Konzept, welches besagt, dass bestimmte Handlungen oder Aktivitäten grundsätzlich verboten sind. Außer es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis oder Genehmigung vor, das soviel heißt wie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Im Kontext des Datenschutzes bedeutet dies, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es gibt eine rechtliche Grundlage oder eine spezifische Erlaubnis, die die Verarbeitung erlaubt. Dieses Prinzip ist in vielen Datenschutzgesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verankert.
Das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ stellt sicher, dass jemand personenbezogene Daten nur unter bestimmten Bedingungen und mit angemessenen Schutzmaßnahmen verarbeiten darf. Es liegt die Verantwortung bei den Datenverarbeitern, sicherzustellen, dass sie eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung haben. Wie beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags, die Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung oder das Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Der Grundsatz des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“ dient dem Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Das Prinzip gewährleistet, dass jemand personenbezogene Daten nicht willkürlich oder ohne angemessene Rechtfertigung verarbeiten kann. Stattdessen müssen die Datenverarbeiter nachweisen, dass sie eine gültige Rechtsgrundlage haben und die Datenschutzprinzipien einhalten, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.
Dabei ist vor allem zu beachten, dass das „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ nicht bedeutet, dass jede Art von Datenverarbeitung verboten ist. Es legt lediglich fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und dass diese Bedingungen im Einklang mit den Datenschutzgesetzen zu stehen haben.