Was ist eine Datenschutzfolgenabschätzung und wie funktioniert sie?
Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist ein Instrument des Datenschutzes, welches dazu dient, die möglichen Auswirkungen einer geplanten Datenverarbeitung auf den Schutz personenbezogener Daten zu bewerten. Sie ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass Datenschutzrisiken frühzeitig erkannt und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren.
Eine DSFA wird durchgeführt, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand sensible Daten verarbeitet, umfangreiche Profilbildungen vornimmt, Daten für automatisierte Entscheidungsfindung verwendet oder Daten in großem Umfang verarbeitet.
Die DSFA besteht aus mehreren Schritten:
- Identifizierung der geplanten Datenverarbeitung: Es wird festgestellt, welche Art von Daten verarbeitet werden, welcher Zweck damit verfolgt wird und wer Zugriff auf die Daten haben darf.
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Es wird geprüft, ob die geplante Datenverarbeitung wirklich erforderlich ist und ob sie im Verhältnis zum angestrebten Zweck steht.
- Bewertung der Risiken: Es werden die möglichen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen identifiziert, wie beispielsweise unbefugter Zugriff, Datenverlust oder Missbrauch.
- Maßnahmen zur Risikominimierung: Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dies kann beispielsweise die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Anpassung von Prozessen oder die Einholung von Einwilligungen umfassen.
- Dokumentation: Die Ergebnisse der DSFA werden dokumentiert, einschließlich der identifizierten Risiken und der ergriffenen Maßnahmen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Die DSFA ist ein wichtiges Instrument, um den Datenschutz zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu minimieren. Sie ermöglicht es Unternehmen und Organisationen, proaktiv Datenschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.