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Welche Rechte habe ich nach der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt betroffenen Personen bestimmte Rechte gegenüber den Verantwortlichen, die ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Die in den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO festgelegten Rechte sollen sicherstellen, dass man die Kontrolle über ihre Daten behält und ihre Privatsphäre gewahrt wird.

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Sie können Informationen über den Verarbeitungszweck, die Kategorien der verarbeiteten Daten, die Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer verlangen.

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, haben Sie das Recht, eine Berichtigung oder Ergänzung zu verlangen. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Daten unverzüglich zu korrigieren.

  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies kann der Fall sein, wenn man die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

In bestimmten Fällen haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.

  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche darf Ihre Daten dann nur noch verarbeiten, wenn er zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann.

Die Einhaltung der DSGVO und die Durchsetzung Ihrer Rechte werden von den nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden überwacht.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine oder mehrere Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze zuständig sind.

Diese Behörden haben die Befugnis, Untersuchungen durchzuführen, Bußgelder zu verhängen und Maßnahmen zur Durchsetzung der DSGVO zu ergreifen.

In den letzten Jahren sind die Gerichte und Behörden, die sich mit Datenschutzfragen befassen, strenger geworden. Datenschutzverstöße werden nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ angesehen, sondern können erhebliche finanzielle Geldbußen nach sich ziehen. Große IT-Konzerne wie Google oder Facebook waren bereits von solchen Bußgeldern betroffen. Dies zeigt, dass man die Einhaltung der Gesetze und die Durchsetzung der Rechte der betroffenen Personen ernst nimmt und Verstöße nicht ungestraft lässt.

Mehr über die Rechte aus der DSGVO erfährst du in unseren Datenschutz-Schulungen.

Niklas Greimann

Niklas ist als Jurist bei uns Produktmanager und Trainer im Bereich Datenschutz. Davor nahm er als Datenschutzexperte mittelständische Unternehmen an der Hand beim Aufbau von sicheren und rechtskonformen Datenstrategien. Niklas berät und schult bei uns auch im Bereich Informationssicherheit.
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