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Gericht: Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollieren

„…Ein Anwalt hat eine E-Mail der Gegenseite seiner Mandantin nicht rechtzeitig weitergeleitet. Für den dadurch entstandenen Schaden muss er nun geradestehen.

Wer seinen E-Mail-Account im geschäftlichen Verkehr nutzt, muss seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen. Dies entschied das Landgericht Bonn mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13).

Beklagter des Verfahrens war ein Rechtsanwalt, der die Klägerin in einem Gerichtsverfahren vertreten hatte. Der Anwalt hatte es versäumt, an seine Mandantin eine E-Mail der Gegenseite weiterzuleiten. Hierdurch scheiterten Vergleichsverhandlungen und der Klägerin entstand ein erheblicher Schaden…“ (heise online)

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Nutzer-von-geschaeftlichen-E-Mails-muessen-Spam-Ordner-taeglich-kontrollieren-2260783.html

20.08.2014

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