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Grundlagenwissen IT-Recht

Schulung in München & Online

Grundlagenwissen: IT-Recht für Nicht-Juristen

Projekte können nur mit Kenntnis der rechtlichen Einflussfaktoren sicher geplant und erfolgreich durchgeführt werden. Das Feld der IT-relevanten Rechtsgebiete ist unübersichtlich und stark zerklüftet. Wo liegen hier die relevanten Herausforderungen und Haftungsrisiken? Das Seminar Grundlagenwissen IT-Recht klärt die grundlegenden Fragen auf dem weiten Feld von Recht und IT.

Für wen eignet sich die IT-Recht Schulung?

Die Schulung ist für Nicht-Juristen konzipiert, Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Wenn du immer wieder über Fragestellungen im IT-Recht stolperst und dich hier sicherer bewegen willst, ist diese Schulung das Richtige für dich. Dabei ist es egal, ob du Führungskraft, Projektleiter, Leiter oder Mitarbeiter in der IT bist, oder im Bereich IT-Einkauf arbeitest.

Welchen Nutzen ziehe ich aus dieser Schulung?

Nach diesem Seminar kennst du die Antworten zu wichtigen relevanten Rechtsfragen, die dir im Arbeits-Alltag begegnen. Du weißt, welche Fragestellungen du selbst lösen kannst und an welcher Stelle du Rechtsberatung benötigst.


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Bild Kollegenrabatt

Grundlagenwissen IT-Recht

Dieser Kurs vermittelt dir an einem Tag die Basiskenntnisse im IT-Recht. Er behandelt die in der IT-Praxis regelmäßig auftauchenden Rechtsfragen und zeigt dabei auf, was in diesem komplexen Bereich wichtig und zu beachten ist. Du lernst, wie weit du selbst die Umstände beherrschen kannst und an welcher Stelle Unterstützung von professioneller Seite angeraten ist.

  • Erfahrener Jurist als Trainer
  • Hoher Praxisbezug
  • Schulungspaket mit Unterlagen
  • Verpflegung während des Trainings
  • ÖPNV-Tickets für München
€ 590,- zzgl. Mwst.
  1. Termine
  2. Inhalte
  3. Zertifizierung
  4. Inhouse
  5. Flyer
Termin Termingarantie Ort Preis* Prüfung*
Di 14.05.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
590,-
Di 02.07.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
590,-
Mi 04.09.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
590,-
Di 05.11.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
590,-
*Nettopreise **optional

Grundlagenwissen IT-Recht

Inhalt der Schulung

  • Einführung in das IT-Recht und die rechtlichen Rahmenbedingungen der IT-Branche
  • Vertragsrecht: Gestaltung von IT-Verträgen, Haftung und Gewährleistung, rechtliche Aspekte von Service-Level-Agreements (SLAs)
  • Datenschutzrecht: Grundlagen des Datenschutzes, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), datenschutzrechtliche Anforderungen an IT-Systeme und -Prozesse
  • Urheberrecht: Schutz von Software und anderen IT-Erzeugnissen, Lizenzierung, Open-Source-Lizenzen
  • Markenrecht: Schutz von Marken und Domain-Namen
  • Wettbewerbsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen im Wettbewerb der IT-Branche, unlauterer Wettbewerb
  • IT-Sicherheitsrecht: rechtliche Anforderungen an IT-Sicherheit und -Notfallmanagement

Zielgruppe

Die Zielgruppe dieser Schulung sind Personen, die beruflich oder privat mit IT-rechtlichen Fragen in Berührung kommen, wie zum Beispiel:

  • IT-Verantwortliche
  • IT-Sicherheitsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Rechtsanwälte
  • Mitarbeiter von Unternehmen, die im Bereich IT tätig sind

Nutzen der Schulung

  • Verbesserung des Verständnisses von IT-rechtlichen Grundlagen und Zusammenhängen
  • Erwerb von Kenntnissen über die rechtlichen Anforderungen im IT-Bereich
  • Erhöhung der Rechtssicherheit in der täglichen Arbeit durch Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen
  • Minimierung von Risiken durch Einhaltung von rechtlichen Vorgaben
  • Schutz des Unternehmens vor rechtlichen Konsequenzen durch korrekte Anwendung der IT-rechtlichen Grundlagen
  • Erhöhung der Kompetenz im Umgang mit rechtlichen Fragestellungen im IT-Bereich
  • Erhöhung der Effektivität und Effizienz durch verbessertes Verständnis der relevanten IT-rechtlichen Aspekte

Agenda

  1. Tag 09:00 bis ca. 16:30 Uhr

Kernpunkte der Schulung

Grundlagen des (IT-)Rechts

  • Das deutsche Rechtssystem
  • Grundrechte des IT-Rechts
  • Bedeutung von Gesetzen
  • Normenhierarchien
  • Juristische Arbeitsweisen

IT-Vertragsrecht

  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Allgemeines Kaufrecht
  • Software-Kauf
  • Software-Miete
  • Software-Wartung

IT-Vergaberecht

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vergabegrundsätze
  • Musterverträge
  • Vergabeverfahren

Mitbestimmungsrechte im IT-Recht

  • Grundlagen des Mitbestimmungsrechts
  • Informationspflicht der Mitarbeitervertretung
  • Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung
  • Anwendungsbeispiele / Vorgehensweisen
  • Exkurs: E-Mail-Archivierung

Datenschutzrecht

  • Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Meldepflichten
  • Bußgeldpraxis
  • Datenschutzbeauftragter
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitungen
  • Datenübermittlungen in das Ausland

Signaturrecht

  • Grundlagen des Signaturrechts
  • Digitale Signaturen
  • Schriftform
  • Qualifizierte elektronische Signatur
  • DE-Mail
  • E-Government

Recht gegen unlauteren Wettbewerb

  • Grundlagen
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • Unzumutbare Belästigungen und Werbung

IT-Sicherheitsrecht

  • Grundlagen
  • Kritische Infrastrukturen
  • KRITIS-Verordnung
  • Nachweis- und Meldepflicht

Urheberrecht

  • Grundlagen
  • Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Datenbanken
  • Computerprogramme
  • Exkurs: Fotos

Markenrecht

  • Namensrecht
  • Eintragung von Marken
  • Schutz durch Verwendung von Marken

IT-Strafrecht

  • Einführung in das Strafrecht
  • Grundsätze des Strafrechts
  • IT-Strafrechtstatbestände und deren Bedeutung in der Praxis

Telemedienrecht

  • Abgrenzung von Telemedien
  • Impressumspflichten
  • (Störer-)Haftung
  • Datenschutzerklärung
  • Soziale Netzwerke

Eine den Kurs „Grundlagenwissen IT-Recht“ abschließende Prüfung mit Zertifizierung ist derzeit nicht vorgesehen.

Gerne kommen wir mit unserer IT-Recht Schulung auch in dein Unternehmen. Stelle einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Inhouse-Formular.

Inhouse-Schulung auch als Online Live Training

Ganz gleich wo deine Mitarbeiter sich befinden, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, sie können von dort aus online an einer vollwertigen Firmen-Inhouse-Schulung teilnehmen. Unsere erfahrenen Trainer präsentieren dabei denselben Stoff wie bei einer Präsenz-Schulung und stehen währenddessen auch für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Nebenbei sparst du dir die Reisekosten für den Trainer.

Wir gehen auf deine Wünsche ein

Hast du besondere Interessen? Willst du bei einer Firmenschulung gezielt Schwerpunkte setzen? Wir richten uns gerne nach deinen individuellen Anforderungen.

Experten aus der Praxis

Alle unsere Trainer sind zertifizierte Experten auf ihren Gebieten und darüber hinaus als Berater vor Ort bei unseren Kunden im Einsatz. Dadurch kennen sie ihre Lehrinhalte aus der Praxis und können diese verständlich weitergeben. Für uns genauso wichtig wie die Fachkompetenz ist dabei die inspirierende Vermittlung des Wissens.

Inhouse-Streifenkarte

Alternativ zu den Inhouse-Schulungen hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit eine Streifenkarte in unsere öffentlichen Schulungen zu schicken. Eine Streifenkarte gilt für den Seminarbesuch von bis zu 10 Teilnehmern, wodurch du einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Einzelbuchungen der Mitarbeiter erhältst. Mehr Infos dazu findest du hier: Inhouse-Streifenkarte

Schulungs-Flyer zum Download

mITSM - IT-Recht - Schulung

Warum Grundlagenwissen IT-Recht mit mITSM?

Unser erfahrener Trainer und Jurist bringt dir IT-Recht auf leichtfüßige Art und Weise bei. Die Weiterbildung zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus, sodass du das erlernte Wissen auch direkt in deiner Organisation umsetzen kannst. Du hast die Wahl, ob du den Kurs bei uns vor Ort in München besuchen willst, oder lieber einen unserer Termine im beliebten Online Live Format wählst.

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FAQ - Fragen und Antworten zur Ausbildung

  • An wen richtet sich die Schulung "Grundlagenwissen IT-Recht"

    Die Schulung richtet sich an interessierte Personengruppen aus Unternehmen und Behörden, die mit Fragen des IT-Rechts in Berührung kommen könnten und mit den Grundlagen des IT-Rechts vetraut sein sollten. Dies könnten Personen sein, die in der IT-Abteilung arbeiten oder solche leiten, IT-Projekte planen oder betreuen, Homepages erstellen oder betreuen, als Datenschutzbeauftragte bestellt sind, oder im Bereich Marketing/Vertrieb tätig sind. Im Besonderen sind das

    IT-Leiter

    In diesem Seminar werden viele rechtliche Fragestellungen behandelt, die den IT-Leiter in der Praxis berühren oder mit denen sich IT-Leiter in der Praxis auseinandersetzen sollten, um Rechtskonformität in IT-Projekten zu sichern oder rechtliche Risiken zu minimieren. Dies betrifft die Anschaffung und den Einsatz von Software, die Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten und die Entwicklung von Software. Entsprechende juristische Grundkenntnisse ermöglichen ihm ein besseres Verständnis für rechtliche Fragestellungen zu seinen Projekten und den Denkweisen seiner Projektpartner. Das ermöglicht ihm auch eine bessere Mitsprache bei allen Themen des Projekts.

    IT-Projektmanager

    Das Seminar betrachtet alle Rechtsfragen, welche es im Rahmen von IT-Projekten zu berücksichtigen gibt, um rechtliche Risiken minimieren zu können. Je nach Art des Projekts kommen verschiedene Gesetze zur Anwendung, die erhebliche Auswirkungen auf das Projekt selbst haben und bereits bei dessen Planung beachtet werden müssen. Der IT-Projektmanager erhält hierdurch einen besseren Gesamtüberblick über das Projekt und über die Denkweisen der involvierten Personen im Betrieb und bei Dienstleistern.

    Datenschutzbeauftragte

    In diesem Seminar werden viele rechtliche Fragestellungen behandelt, welche den Datenschutzbeauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit berühren, weil diese an ihn durch seine üblichen Ansprechpartner im Unternehmen herangetragen werden. Dabei geht es nicht immer nur um datenschutzrechtliche Fragen, sondern auch um Rechtsgebiete, welche Schnittpunkte zum Datenschutzrecht haben und Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht aufwerfen, wie z. B. Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, des Urheberrechts, des Telemedienrechts usw. Insofern kann dieses Seminar als eine Fortbildung betrachtet werden, weil der DSB dadurch seine Kenntnisse über Kernwissen im Datenschutz hinaus erweitert und ihm eine bessere Mitsprache in IT-Projekten ermöglicht.

    (IT-)Risikomanager

    Das Seminar verschafft (IT-)Risikomanagern einen Überblick über die IT-rechtlichen Anforderungen, welche im Rahmen eines IT-Risikomanagements berücksichtigt werden und in das IT-Risikomanagement einfließen müssen. Diese Kenntnisse ermöglichen ihm darüber hinaus eine bessere Mitsprache, wenn entsprechende Projekte in der Praxis diskutiert und geplant werden.

    Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)

    In dem Seminar werden IT-rechtliche Fragen besprochen, welche Informationssicherheitsbeauftragte interessieren, weil sich zugehörige Anforderungen aus der ISO 27001 ergeben. Zudem erhalten Informationssicherheitsbeauftragte wichtige Informationen darüber, wie in der Praxis mit Betriebs- und Personalräten in Bezug auf IT-Themen kooperiert werden muss und welche Gesetze Einfluss auf IT-Projekte haben. Diese Kenntnisse ermöglichen ihm eine bessere Mitsprache, wenn entsprechende Projekte in der Praxis diskutiert und geplant werden.

  • Benötige ich Vorkenntnisse?
    Es werden keine Vorkenntnisse benötigt, um an der Schulung teilzunehmen.

    Die Schulung ist so aufgebaut, dass erforderliche Grundlagen vermittelt werden, sodass Nicht-Juristen einen verständlichen Einblick in das IT-Recht erhalten.

  • Von wem wird die Schulung gehalten?
    Die Schulung wird durch einen auf das IT-Recht spezialisierten Juristen gehalten.

    Dieser ist auch schwerpunktartig in der datenschutzrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie als Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter tätig.

  • Ist diese Ausbildung mit Bildungsgutschein förderfähig?

    Nein. Allerdings sind wir von der Agentur für Arbeit anerkannt (AZAV zugelassener Träger) und erstellen dir als Arbeitssuchenden gerne ein individuelles Angebot zur Vorlage bei deinem Ansprechpartner.

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FAQ - Fragen und Antworten zum Themenbereich IT-Recht

  • Wird die neueste Rechtsprechung behandelt?

    Die neueste Rechtsprechung wird berücksichtigt, insbesondere wenn diese signifikante Änderungen oder Klarstellungen mit sich bringt und Fallbeispiele aufzeigt. Dabei werden höchstrichterliche Urteil bevorzugt behandelt.

  • Welche Vertragstypen werden behandelt?
    In der Schulung werden die wichtigsten Vertragstypen angesprochen, welche zum IT-Recht gehören.

    Dies sind z. B. Verträge zur Auftragsverarbeitung, urheberrechtliche Nutzungsverträge und Kaufverträge.

  • Wann kommt ein Vertrag zustande?

    Ein Vertrag kommt mittels zwei übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Diese können auf verschiedene Arten abgegeben werden, die in der Schulung Grundlagenwissen IT-Recht erläutert werden.

  • Was ist das IT-Sicherheitsgesetz?

    Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme soll einen Beitrag dazu leisten, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen. Hierzu brachte es eine Änderung verschiedenster Gesetze auf den Weg, welche in der Summe als das „IT-Sicherheitsgesetz“ bezeichnet werden.

  • Welche Dienste fallen unter das Telemediengesetz?

    Ein Dienst im Sinne des Telemediengesetzes ist die Bereithaltung oder Vermittlung eines Zugangs zu eigenen oder fremden Telemedien (Homepages/Apps). Das Telemediengesetz ist von zentraler Bedeutung für den Betrieb von Homepages und wird in der Schulung näher betrachtet.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer elektronisch qualifizierten und einer digitalen Signatur?

    Der Unterschied zwischen den Signaturen besteht darin, ob diese die Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich die Schriftform ersetzen zu können. Beide Formen werden während der Schulung erklärt, wobei auf das Signaturgesetz eingegangen wird.

  • Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig?

    Diese ist erforderlich, wenn digital Verträge abgeschlossen werden sollen, für welche ansonsten die Schriftform erforderlich ist. Dies trifft z. B. auf Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Bürgschaften oder Verbraucherdarlehensvertrag zu.

  • Was versteht man unter unlauterem Wettbewerb?

    Der unlautere Wettbewerb liegt vor, wenn ein Marktteilnehmer geschäftliche Handlungen vornimmt, die durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten sind. Diese Handlungen können vielfältiger Art sein und zielen zumeist darauf ab, den eigene Umsatz zu fördern oder den von Konkurrenten zu schmälern.

  • Unterliegt eine Datenbank dem Urheberrecht?

    Eine Datenbank unterliegt speziellen Vorschriften des Urheberrechts. Dies resultiert aus internationalen Verträgen für einen weltweiten urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken.

  • Was sollten Arbeitnehmer bei der Nutzung des Internets beachten?
    Arbeitnehmer müssen stets alle einschlägigen Gesetze beachten.

    Darüber hinaus müssen sie auch alle Vorgaben des Arbeitgebers beachten, welche in Form von Richtlinien, Anweisungen oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen vorliegen können.

  • Welche Vorschriften gilt es als Betreiber eines Social-Media-Kanals zu beachten?

    Betreiber von Social-Media-Kanälen (sozialen Netzwerken) müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften bei der Errichtung und beim Betreiben entsprechender Dienste beachten. Insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte spielen dabei eine große Rolle.

  • Wann ist ein rechtlicher Anspruch verjährt?
    Ein rechtlicher Anspruch verjährt entsprechend den gesetzlichen Verjährungsfristen.

    Maßgebend für die Verjährungsfrist ist die Anspruchsart. Genau so wichtig ist es zu wissen, wann im konkreten Fall die Frist begonnen hat zu laufen.

  • Was ist bei der Nutzung eines fremden Fotos zu beachten?

    Bei der Nutzung von Fotos können je nach angedachter Nutzung und Motiv eine Vielzahl von Vorschriften zum Tragen kommen. Vorwiegend sind dies urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und andere persönlichkeitsrechtliche Vorschriften.

  • Welche Rechte sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für betroffene Personen vor?
    Die DSGVO verleiht den betroffenen Personen eine Fülle an Rechten, welche sie geltend machen können.

    Die zentralsten Rechte sind die auf Auskunft, Information und Löschung von Daten. Datenverarbeitende Stellen müssen geltend gemachten Ansprüchen genau und fristgerecht entsprechen, um hohe Bußgelder für Verstöße zu vermeiden. Mehr dazu erfährst du in der Schulung Grundlagenwissen IT-Recht.

  • Welche deutschen Sonderregelungen sieht die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor?
    Die DSGVO überlässt die Regelung vieler Einzelheiten den nationalen Gesetzgebern.

    Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Möglichkeit schnell Gebrauch gemacht. Dabei hat er z.B. eigene Regelungen für den Datenschutzbeauftragten oder die Videoüberwachung erlassen.

  • Aus welchen Rechtsgebieten ergeben sich rechtliche Risiken für IT-Projektleiter?
    Für IT-Projektleiter können sich aus vielen Rechtsgebieten/Gesetzen Haftungsrisiken ergeben.

    Die ist abhängig von dem Projektgegenstand. Neben den üblichen Haftungsrisiken aus dem Zivilrecht ergeben sich Risiken aus dem Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Telemedienrecht und Strafrecht.

  • Was muss rechtlich bei der Erstellung einer Homepage beachtet werden?
    Bei der Erstellung von Homepages müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden.

    Es muss sichergestellt werden, dass gegen keine geltenden Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen wird. Es dürfen keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Markenrechte verletzt werden. Selbstverständlich dürfen auch keine Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden.

  • Was umfasst das IT-Strafrecht?
    Das IT-Strafrecht kann weit gefasst werden.

    Neben anderen Gesetzen die Straftatbestände enthalten, ist insbesondere das Strafgesetzbuch maßgebend. Dieses beinhaltet einige Straftaten, die vorwiegend bei der Umsetzung von IT-Projekten oder der Nutzung von Hardware oder Software begangen werden können. Die Verstöße müssen nicht böswillig erfolgen, sondern können auch nur aus schlichter Unwissenheit geschehen.

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