KRITIS-Prüfverfahren: Prüfung kritischer Infrastrukturen nach § 8a BSIG
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz wurde eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme für kritische Infrastrukturen getroffen: Als Betreiber einer solchen musst du alle zwei Jahre nachweisen, dass du Vorkehrungen getroffen hast, um Störungen in Verfügbarkeit und Informationssicherheit zu vermeiden. Die Prüfung der kritischen Infrastrukturen muss dafür gemäß des KRITIS-Nachweisverfahrens nach §8a (3) BSIG erfolgen. Um diese durchführen zu dürfen, benötigst du die Zertifizierung „Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG“.
Für wen ist die KRITIS Schulung geeignet?
Wenn du als Prüfer, interner Revisor, Auditor oder Wirtschaftsprüfer mit IT-Erfahrung kritische Infrastrukturen prüfen möchtest, ist diese Schulung das Richtige für dich. Auch als Mitarbeiter eines Betreibers für kritische Infrastrukturen, oder eines Unternehmens, das an dessen Sicherheits-Prüfung beteiligt ist, ist diese Fortbildung für dich geeignet.
Welchen Nutzen ziehe ich aus dieser Schulung?
Nach dieser Schulung kennst du den Paragraphen § 8a BSIG und weißt, wie du die Sicherheit kritischer Infrastrukturen entsprechend nachweisen kannst. Nach Bestehen der Zertifizierungsprüfung bist du zudem offiziell befugt dazu, die Audits durchzuführen, die alle zwei Jahre fällig sind.