Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten und Du hast in deinem Unternehmen die neuen gesetzlichen Verpflichtungen noch nicht umgesetzt? Dann aber schnell in unsere Schulung!
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Unternehmen vor eine Meldestelle für Hinweise einzurichten. Lästig? Es dient vor allem den Interessen des Unternehmens! Denn es ist gut für Dein Unternehmen, wenn Hinweise erst intern ausgesprochen werden, bevor die externe Meldestelle informiert wird. Oder sogar die Öffentlichkeit.
Lerne was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat, welche Herausforderungen auf Dein Unternehmen zukommen und wie die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden und wie Dein Unternehmen davon profitieren kann. Erfahre, was passieren muss, wenn die ersten Meldungen eingegangen sind: Wie können diese geprüft werden und wer kann diese Prüfung intern übernehmen?
Benefits der Schulung:
- Vermittelt Dir ein Verständnis für das Gesetz und die Schutzziele
- Unterstützt Dich dabei ein Gesetz rechtskonform im Unternehmen umzusetzen
- Fördere das Vertrauen deiner Mitarbeiter und profitiere von Hinweisen deiner Mitarbeiter
- Gemeinsames Erarbeiten von praxisnahen Lösungen und Prozessen
An wen richtet sich diese Schulung und wer sollte daran teilnehmen?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen vom Gesetz betroffen, auch wenn manche Verpflichtungen erst ab 50 Mitarbeitern greifen. Dennoch sollte jedes Unternehmen sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben, damit keine Geldbußen drohen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die sich mit der Umsetzung des HinSchG im Unternehmen beschäftigen unabhängig agieren. Daher müssen Interessenkonflikte vermieden werden; gleichzeitig z.B. der Datenschutzbeauftragte und Hinweisbearbeiter zu sein, könnte unmöglich sein.
Hinweisgeberschutzgesetz
In dieser eintägigen Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz lernst du, welche Compliance Anforderungen an dein Unternehmen gestellt werden und wie du diese in der Praxis umsetzt. Du wirst ein Verständnis für die Schutzziele, sowie das Gesetz entwickeln und praxisnahe Lösungen kennenlernen. Besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie mit eingehenden Meldungen umgegangen werden muss.
- Termine
- Inhalte
- Voraussetzungen
- Inhouse
- Flyer
Termin | Termingarantie | Ort | Preis* | Prüfung* | ||
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Do 18.01.2024 |
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Online Live
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840,- | |||
Do 29.02.2024 |
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Online Live
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840,- | |||
Mo 18.03.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Do 11.04.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Fr 10.05.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Do 13.06.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Do 11.07.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Fr 09.08.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Fr 06.09.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
Fr 04.10.2024 |
Online Live
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840,- | ||||
*Nettopreise | **optional |
Tag 1: 9:00 bis 16:30 Uhr
Inhalte der Schulung
Unsere Schulung zum Hinweisgeberschutz deckt eine Reihe von Schlüsselthemen ab, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer ein tiefgreifendes Verständnis für das Gesetzes und seine Anforderungen erlangen.
- Verständnis für das Gesetz, den Hintergrund und die Systematik
- Anwendbarkeit des Gesetzes – wer muss sich an das Hinweisgeberschutzgesetz halten?
- Was gilt es nun umzusetzen? Und vor allem wie?
- Die Rolle der Meldestellen
- Sanktionen
- Nutzen für das Unternehmen
Zielgruppe
- Compliance-Beauftragte
- Geschäftsführer:innen
- Mitarbeiter:innen
- unternehmensinterne Rechtsabteilung
- IT-Kräfte
- entsprechende Fachkräfte
- betreuende Projektleiter:innen
Nutzen der Schulung
- Kennenlernen den gesetzlichen Anforderungen für alle Unternehmen durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Erkenne, dass das Hinweisgeberschutzgesetz keine Last darstellt, sondern vielmehr deinem Unternehmen enorm nutzen kann
- Konkrete Hinweise zur richtigen Implementierung und Umsetzung
- Du hilfst deinem Unternehmen die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen
- Hilf deinem Unternehmen Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden
Es gibt keine Voraussetzung. Wir empfehlen für einen Überblick über die Compliance Grundlagen vorher die eintägige Schulung Compliance Foundation zu absolvieren.
Gerne kommen wir mit unserer Hinweisgeberschutzgesetz Schulung auch in dein Unternehmen. Stelle einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Inhouse-Formular.
Inhouse-Schulung auch als Online Live Training
Ganz gleich wo deine Mitarbeiter sich befinden, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, sie können von dort aus online an einer vollwertigen Firmen-Inhouse-Schulung teilnehmen. Unsere erfahrenen Trainer präsentieren dabei denselben Stoff wie bei einer Präsenz-Schulung und stehen währenddessen auch für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Nebenbei sparst du dir die Reisekosten für den Trainer.
Wir gehen auf deine Wünsche ein
Hast du besondere Interessen? Willst du bei einer Firmenschulung gezielt Schwerpunkte setzen? Wir richten uns gerne nach deinen individuellen Anforderungen.
Experten aus der Praxis
Alle unsere Trainer sind zertifizierte Experten auf ihren Gebieten und darüber hinaus als Berater vor Ort bei unseren Kunden im Einsatz. Dadurch kennen sie ihre Lehrinhalte aus der Praxis und können diese verständlich weitergeben. Für uns genauso wichtig wie die Fachkompetenz ist dabei die inspirierende Vermittlung des Wissens.
Inhouse-Streifenkarte
Alternativ zu den Inhouse-Schulungen hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit eine Streifenkarte in unsere öffentlichen Schulungen zu schicken. Eine Streifenkarte gilt für den Seminarbesuch von bis zu 10 Teilnehmern, wodurch du einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Einzelbuchungen der Mitarbeiter erhältst. Mehr Infos dazu findest du hier: Inhouse-Streifenkarte
FAQ - Fragen und Antworten zum Hinweisgeberschutzgesetz
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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz oder auch als HinSchG abgekürzt, ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die Verstöße oder Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden. Es soll sicherstellen, dass Whistleblower keine beruflichen und / oder rechtlichen Konsequenzen für das Aufdecken von Fehlverhalten, Verstößen oder Regelbrüchen erleiden
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Welche Ziele verfolgt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hauptziel des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, ein Umfeld zu schaffen, in dem Personen ohne Angst vor Repressalien Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards melden können. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie um und möchte dem Umstand Rechnung tragen, das Hinweisgeber:innen regelmäßig einen wertvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Das Gesetz zielt darauf ab, Einschüchterung, Benachteiligung oder Kündigung von Whistleblowern zu verhindern und ihnen Mechanismen für den Schutz ihrer Identität und Interessen bereitzustellen. Gleichzeitig schützt es aber auch die Interessen der Unternehmen, denn die Hinweisgeber:innen sind angehalten, sich vorzugsweise an die unternehmensinterne Stelle zu wenden. Dadurch erhalten die Unternehmen die Chance, den Hinweis abzuarbeiten und Schaden abzuwenden, der durch eine Bekanntmachung der Umstände ebenso entstehen könnte.
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Wen schützt das Gesetz und in welchem Kontext?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die in gutem Glauben Verstöße oder illegale Aktivitäten in Organisationen melden, in denen sie tätig sind oder waren. Dies kann Unternehmen, Regierungsbehörden, gemeinnützige Organisationen und andere Institutionen umfassen. Der Schutz kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie etwa Korruption, Umweltvergehen, Arbeitsplatzdiskriminierung oder Verstöße im Finanzsektor.
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Welche Schutzmaßnahmen bietet das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz kann eine Reihe von Schutzmaßnahmen bieten, um Whistleblower zu unterstützen. Dazu gehören Anonymität, Schutz vor Entlassung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, rechtlicher Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und gegebenenfalls sogar finanzielle Belohnungen für die Meldung schwerwiegender Verstöße. Werden Hinweisgeber:innen mit einer Kündigung oder sonstigen Repressalien konfrontiert, wird durch das Gesetz widerleglich vermutet, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der arbeitsrechtlichen Maßnahme und dem Hinweis besteht.
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Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Schutz?
Ja, in den meisten Fällen müssen Whistleblower bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört in der Regel, dass die Meldung in gutem Glauben erfolgt und angemessene Kanäle innerhalb der Organisation genutzt werden. Sollten Hinweisgeber:innen vorsätzlich falsche oder grob fahrlässig falsche Hinweise geben, die zu einem Schaden für das Unternehmen führen, sind die Hinweisgeber:innen durch das Gesetz nicht geschützt.