Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten und du hast in deiner Organisation die neuen gesetzlichen Verpflichtungen noch nicht umgesetzt? Dann aber schnell in unsere Schulung! Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Organisationen vor, eine Meldestelle für Hinweise über Verstöße einzurichten. Lästig? Es dient neben dem Schutz von Mitarbeitenden auch den Interessen der Organisation. Denn es ist besser, Hinweise zunächst intern auszusprechen, statt gleich einer externen Meldestelle oder gar einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ausbildung zur Ombudsperson für das Hinweisgebersystem
Lerne, was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat, welche Anforderungen daraus auf deine Organisation zukommen und wie sie rechtssicher mit einem Meldesystem umgesetzt werden. Mit dieser Schulung erlangst du das Fachwissen als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem und erfährst in praktischen Übungen, wie du mit eingehenden Meldungen sensibel und rechtssicher umgehst.
Benefits der Schulung
- Vermittelt dir ein Verständnis für das Gesetz, die Schutzziele und die Konsequenzen von Verstößen
- Befähigt dich, ein Hinweisgebersystem rechtskonform in deiner Organisation aufzubauen
- Vermittelt dir das Wissen und die nötige Sensibilität, wie du als Ombudsmann oder Ombudsfrau Hinweise ordnungsgemäß entgegennimmst, überprüfst und dokumentierst
- Zeigt dir, wie du das Vertrauen deiner Mitarbeiter förderst und von ihren Hinweisen profitierst
- Unterstützt dich beim Erarbeiten von praxisnahen Lösungen und Prozessen
An wen richtet sich diese Schulung und wer sollte daran teilnehmen?
Grundsätzlich ist jede Organisation von diesem Gesetz betroffen, auch wenn manche Verpflichtungen erst ab 50 Mitarbeitenden greifen. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen – auch jede Behörde und Kommune – mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben, um Verstöße und Geldbußen zu vermeiden. Die Schulung richtet sich an alle, die eingehende Meldungen selbst bearbeiten oder diese Aufgabe an externe, fachkundige Dienstleister auslagern wollen. Das Training vermittelt darüberhinaus die nachweisliche Fachkunde, um als Ombudsperson eingehende Meldungen bearbeiten zu dürfen.
Hinweisgeberschutzgesetz
In dieser eintägigen Schulung lernst du, welche Compliance-Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz an deine Organisation stellt und wie du sie in der Praxis erfüllen kannst. Du wirst ein Verständnis für die Schutzziele entwickeln und praxisnahe Lösungen kennenlernen. Besonderer Fokus liegt auf der Befähigung, eine gesetzeskonforme Meldestelle einzurichten und als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem in der Organisation zu fungieren.
- Termine
- Inhalte
- Voraussetzungen
- Inhouse
- Flyer
Termin | Termingarantie | Ort | Preis* | Prüfung* | ||
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Di 18.02.2025 |
Online
Online
Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
Mi 09.04.2025 |
Online
Online
Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
Mi 11.06.2025 |
Online
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Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
Mi 16.07.2025 |
Online
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Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
Mi 24.09.2025 |
Online
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Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
Mi 12.11.2025 |
Online
Online
Zoom Session mit Live Trainer
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650,- | ||||
*Nettopreise | **optional |
9:00 bis 16:30 Uhr
Inhalte der Schulung
Unsere Schulung zum Hinweisgeberschutz deckt eine Reihe von Schlüsselthemen ab, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer ein tiefgreifendes Verständnis für das Gesetzes und seine Anforderungen erlangen und gegebenenfalls befähigt werden, als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem in der Organisation zu fungieren.
- Einführung in den Hinweisgeberschutz
- Entstehungsgeschichte des Hinweisgeberschutzes in der EU und Deutschland
- Gesetzliche Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
- Wen & wovor schützt das Hinweisgeberschutzgesetz?
- Folgen bei Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz
- Auswirkungen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf andere Rechtsgebiete
- Einführung in Compliance
- Zentrale und dezentrale Compliance
- Hinweisgeberschutz-Compliance in Behörden und Kommunen
- Rolle und Aufgaben einer Ombudsperson
- Betrieb einer Meldestelle in der Organisation
- Betrieb einer Meldestelle durch einen externen Dienstleister
- Bearbeitung von Hinweisen
- Praktische Fallbearbeitung
Zielgruppe
- Mitarbeiter:innen in Compliance-Abteilung
- Integritätsbeauftragte
- Rechts- oder Datenschutzbeauftragte
- Auditverantwortliche
- Korruptionsbeauftragte
- Externe Berater
- (Wirtschafts-)Prüfer
- Gewerkschaftsvertreter
- Externe Rechtsanwälte
- Personen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen, die entweder mit den Aufgaben der internen Meldestelle im Unternehmen betraut wurden bzw. betraut werden sollen
- Angehörige von Behörden oder Kommunen
- Beschäftigte, die mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden
- Sonstige Interessierte
Nutzen der Schulung
- Kennenlernen der gesetzlichen Anforderungen für alle Organisationen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Erlangen der Fähigkeiten, um als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem in der Organisation zu fungieren
- Das Wissen, wie man eine Meldestelle in der Organisation oder bei einem externen Dienstleister imlementiert
- Vermittlung des notwendigen Wissens, um Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden
Es gibt keine Voraussetzung. Wir empfehlen für einen Überblick über die Compliance Grundlagen vorher die eintägige Schulung Compliance Foundation zu absolvieren.
Gerne kommen wir mit unserer Hinweisgeberschutzgesetz Schulung auch in dein Unternehmen. Stelle einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Inhouse-Formular.
Inhouse-Schulung auch als Online Live Training
Ganz gleich wo deine Mitarbeiter sich befinden, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, sie können von dort aus online an einer vollwertigen Firmen-Inhouse-Schulung teilnehmen. Unsere erfahrenen Trainer präsentieren dabei denselben Stoff wie bei einer Präsenz-Schulung und stehen währenddessen auch für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Nebenbei sparst du dir die Reisekosten für den Trainer.
Wir gehen auf deine Wünsche ein
Hast du besondere Interessen? Willst du bei einer Firmenschulung gezielt Schwerpunkte setzen? Wir richten uns gerne nach deinen individuellen Anforderungen.
Experten aus der Praxis
Alle unsere Trainer sind zertifizierte Experten auf ihren Gebieten und darüber hinaus als Berater vor Ort bei unseren Kunden im Einsatz. Dadurch kennen sie ihre Lehrinhalte aus der Praxis und können diese verständlich weitergeben. Für uns genauso wichtig wie die Fachkompetenz ist dabei die inspirierende Vermittlung des Wissens.
Inhouse-Streifenkarte
Alternativ zu den Inhouse-Schulungen hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit einer Streifenkarte in unsere öffentlichen Schulungen zu schicken. Eine Streifenkarte gilt für den Seminarbesuch von bis zu 10 Teilnehmern, wodurch du einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Einzelbuchungen der Mitarbeiter erhältst. Mehr Infos dazu findest du hier: Inhouse-Streifenkarte
FAQ - Fragen und Antworten zum Hinweisgeberschutzgesetz
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Reicht das Wissen aus der Schulung aus, um als hinweisbearbeitende Ombudsperson im Unternehmen zu agieren?
Ja. Diese Schulung ist so konzipiert, dass Beschäftigte ohne Vorwissen das nötige Fachwissen erlangen, das zur Hinweisbearbeitung als Ombudsperson notwendig ist. Im Rahmen einer Untersuchung rund um das Hinweisgeberschutzgesetz oder auch bei konkreten Streitigkeiten, wie Gerichtsprozessen, kann das Unternehmen mit der Teilnahme an dieser Schulung nachweisen, dass die Person für die Hinweisbearbeitung entsprechend geschult war.
Das Teilnahmezertifikat „in der Schublade“ parat zu haben, kann für einen höheren Schutz sorgen.
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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
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Welche Ziele verfolgt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hauptziel des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht darin, ein Umfeld zu schaffen, in dem Personen ohne Angst vor Repressalien Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards melden können. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie um und möchte dem Umstand Rechnung tragen, das Hinweisgeber:innen regelmäßig einen wertvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Das Gesetz zielt darauf ab, Einschüchterung, Benachteiligung oder Kündigung von Whistleblowern zu verhindern und ihnen Mechanismen für den Schutz ihrer Identität und Interessen bereitzustellen. Gleichzeitig schützt es aber auch die Interessen der Unternehmen, denn die Hinweisgeber:innen sind angehalten, sich vorzugsweise an die unternehmensinterne Stelle zu wenden. Dadurch erhalten die Unternehmen die Chance, den Hinweis abzuarbeiten und Schaden abzuwenden, der durch eine Bekanntmachung der Umstände ebenso entstehen könnte.
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Wen schützt das Gesetz und in welchem Kontext?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die in gutem Glauben Verstöße oder illegale Aktivitäten in Organisationen melden, in denen sie tätig sind oder waren. Dies kann Unternehmen, Regierungsbehörden, gemeinnützige Organisationen und andere Institutionen umfassen. Der Schutz kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie etwa Korruption, Umweltvergehen, Arbeitsplatzdiskriminierung oder Verstöße im Finanzsektor.
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Welche Schutzmaßnahmen bietet das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz bietet eine Reihe von Maßnahmen, um Whistleblower zu schützen und zu unterstützen. Dazu gehören Anonymität, Schutz vor Entlassung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz, rechtlicher Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und gegebenenfalls sogar finanzielle Belohnungen für die Meldung schwerwiegender Verstöße. Werden Hinweisgeber:innen mit einer Kündigung oder sonstigen Repressalien konfrontiert, wird durch das Gesetz widerleglich vermutet, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der arbeitsrechtlichen Maßnahme und dem Hinweis besteht.
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Gibt es Voraussetzungen oder Bedingungen für den Schutz?
Ja, in den meisten Fällen müssen Whistleblower bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört in der Regel, dass die Meldung in gutem Glauben erfolgt und angemessene Kanäle innerhalb der Organisation genutzt werden. Sollten Hinweisgeber:innen vorsätzlich falsche oder grob fahrlässig falsche Hinweise geben, die zu einem Schaden für das Unternehmen führen, sind die Hinweisgeber:innen durch das Gesetz nicht geschützt.