0
Compliance erfüllen: LkSG-Schulung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz rechtssicher umsetzen

Das Lieferkettengesetz verpflichtet seit dem 01.01.2023 alle Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben – ab dem 01.01.2024 trifft es aber auch alle Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. Die Unternehmen werden verpflichtet entlang ihrer Lieferkette bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen und für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten einzutreten.

Für wen ist die LkSG-Schulung geeignet?

Die Schulung ist für jedes Unternehmen relevant – warum? Weil sich Dein Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lieferkette eines der adressierten Unternehmen befindet. Damit werden also auch kleinere, vom Gesetz nicht direkt verpflichtete Unternehmen von den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sein. Eine Schulung dazu liegt also auch im Interesse „kleinerer“ Unternehmen. Für die direkt verpflichteten Unternehmen ist es besonders wichtig das neue Gesetz zu kennen und umzusetzen, um hohe Geldbußen zu vermeiden.

Das Training ist für alle geeignet, die eingehende Meldungen selbst bearbeiten und diese Aufgabe nicht an externe, fachkundige Dienstleister, wie z.B. Rechtsanwälte auslagern möchten. Die Schulung ist für diejenigen, die notwendige Fachkunde erlangen und nachweisen wollen, um dem Gesetz nach offiziell eingehende Meldungen bearbeiten zu dürfen.

Welchen konkreten Nutzen ziehe ich aus der Schulung?

Nach der Schulung hast du

  • die Anforderungen, Ziele und mögliche Sanktionen des LkSG verstanden
  • ein Verständnis für die Risiken in deinen Lieferketten
  • das Wissen, dein Unternehmen bei der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und so Strafen und Sanktionen zu vermeiden,
  • die Kenntnisse, wie du Hinweise fachgerecht bearbeitest,
  • sowie Menschrechte einzuhalten und Umweltstandards zu erfüllen und so das Image deines Unternehmens zu schützen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Du erfährst in unserer eintägigen Schulung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welche Anforderungen an dein Unternehmen gestellt werden und wie du diese in die Praxis umsetzt. Wir gehen auf die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ein, klären mögliche Sanktionen und geben dir Implementierungsstrategien an die Hand. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, was im Unternehmen passieren muss, wenn Meldungen eingehen.

  • Teilnahmezertifikat gilt als Fachkunde-Nachweis zur Hinweisbearbeitung
  • Praxisnahe Tipps zur Umsetzung
  • Präsenz: Top Verpflegung
  • Education Paket mit Unterlagen
  • Austausch & Networking
  • Trainer aus der Praxis
€ 650,- zzgl. Mwst.
  1. Termine
  2. Inhalte
  3. Voraussetzungen
  4. Inhouse
  5. Flyer
Termin Termingarantie Ort Preis* Prüfung*
Di 29.10.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Di 12.11.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Di 10.12.2024
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Mi 19.02.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Do 10.04.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Do 12.06.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Do 17.07.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Do 25.09.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
Do 13.11.2025
Online ! Online Zoom Session mit Live Trainer
650,-
*Nettopreise **optional

Tag 1: 9:00 bis 16:30 Uhr

Inhalte der Schulung

Unsere Schulung zum Lieferkettengesetz deckt eine Reihe von Schlüsselthemen ab, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer ein tiefgreifendes Verständnis für das Gesetz und seine Anforderungen erlangen.

  • Verständnis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Anwendbarkeit des Gesetzes
  • Sorgfaltspflichten in der Praxis
  • Risikoanalyse
  • Präventive und abhelfende Maßnahmen
  • Berichterstattungspflichten
  • Mögliche Sanktionen
  • Implementierungsstrategien

 

Zielgruppe

  • Compliance-Beauftragte
  • CSR-Beauftragte
  • Einkauf und Supply-Chain-Manager
  • Nachhaltigkeitsbeauftragte
  • Marketingexperten
  • Geschäftsführung (insbesondere von KMUs)

 

Nutzen der Schulung

  • Unsere Trainer achten darauf ein besonders intensives Verständnis für das Gesetz zu vermitteln – damit du im Anschluss eine eigene Strategie entwickeln und implementieren kannst.
  • Schulungsteilnehmer erhalten durch eine praxisnahe Vermittlung ein tiefgehendes Verständnis des LkSG, seiner Ziele, Anforderungen und möglicher Sanktionen.
  • Sensibilisierung für Risiken in ihren Lieferketten
  • Hilf deinem Unternehmen rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und damit Strafen und Sanktionen zu vermeiden.
  • Menschenrechte zu wahren und Umweltschutzstandards einzuhalten sind nicht nur ehrenwerte Ziele, sondern werden vielmehr immer stärker von der Öffentlichkeit gefordert. Mit einer Schulung demonstrierst du, dass du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen und kannst damit dein Unternehmensimage verbessern.

Es gibt keine Voraussetzung. Wir empfehlen für einen Überblick über die Compliance Grundlagen vorher die eintägige Schulung Compliance Foundation zu absolvieren.

Gerne kommen wir mit unserer Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Schulung auch in dein Unternehmen. Stelle einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Inhouse-Formular.

Inhouse-Schulung auch als Online Live Training

Ganz gleich wo deine Mitarbeiter sich befinden, ob am Arbeitsplatz oder im Homeoffice, sie können von dort aus online an einer vollwertigen Firmen-Inhouse-Schulung teilnehmen. Unsere erfahrenen Trainer präsentieren dabei denselben Stoff wie bei einer Präsenz-Schulung und stehen währenddessen auch für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Nebenbei sparst du dir die Reisekosten für den Trainer.

Wir gehen auf deine Wünsche ein

Hast du besondere Interessen? Willst du bei einer Firmenschulung gezielt Schwerpunkte setzen? Wir richten uns gerne nach deinen individuellen Anforderungen.

Experten aus der Praxis

Alle unsere Trainer sind zertifizierte Experten auf ihren Gebieten und darüber hinaus als Berater vor Ort bei unseren Kunden im Einsatz. Dadurch kennen sie ihre Lehrinhalte aus der Praxis und können diese verständlich weitergeben. Für uns genauso wichtig wie die Fachkompetenz ist dabei die inspirierende Vermittlung des Wissens.

Inhouse-Streifenkarte

Alternativ zu den Inhouse-Schulungen hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter mit eine Streifenkarte in unsere öffentlichen Schulungen zu schicken. Eine Streifenkarte gilt für den Seminarbesuch von bis zu 10 Teilnehmern, wodurch du einen deutlichen Preisvorteil gegenüber Einzelbuchungen der Mitarbeiter erhältst. Mehr Infos dazu findest du hier: Inhouse-Streifenkarte

Schulungs-Flyer zum Download

Download Flyer Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

?

FAQ - Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Reicht das Wissen aus der Schulung aus, um als Hinweisbearbeiter im Unternehmen zu agieren?

    Ja. Durch diese Schulung sollen Beschäftigte ohne Vorwissen die Möglichkeit haben, die zur Hinweisbearbeitung notwendige Fachkunde zu erwerben. Im Rahmen einer Prüfung rund um die Einhaltung der Pflichten oder auch bei konkreten Streitigkeiten, wie Gerichtsprozessen, kann das Unternehmen mit der Teilnahme an dieser Schulung nachweisen, dass die Person für die Hinweisbearbeitung entsprechend geschult war.

    Das Teilnahmezertifikat „in der Schublade“ parat zu haben, kann für einen höheren Schutz sorgen.

  • Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und was wird damit bezweckt?

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde in Deutschland von der Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet und zielt darauf ab, Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Kontrolle von Menschenrechtsstandards und Umweltschutzmaßnahmen entlang ihrer Lieferkette zu verpflichten.

  • Warum wurde dieses Gesetz eingeführt?

    Die Idee hinter dem Gesetz ist es anzuerkennen, dass jeder Verantwortung trägt, dass Menschenrechtsstandards und Umweltmaßnahmen auch wirklich eingehalten und beachtet werden. Unternehmen sollen Ihren Einfluss nutzen, um weltweit für die Einhaltung von Menschenrechten zu werben. Vor der Einführung des Gesetzes setze sich nach der Umfrage einer renommierten Unternehmensberatung nur jedes fünfte Unternehmen für menschenrechtliche Standards ein.

  • Welche Unternehmen werden von dem Gesetz direkt angesprochen?

    Seit dem 1.1.2023 sind davon alle Unternehmen adressiert, die insgesamt mehr als 3.000 Mitarbeiter haben, ab dem 1.1.2024 alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Hinzukommen muss ein Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro.

    Jedoch müssen diese Unternehmen, die direkt von dem Gesetz adressiert werden, mit den Unternehmen ihrer Lieferketten zusammenarbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen. Das führt de facto zu einer Erweiterung des Anwendungsbereiches und verpflichtet somit nahezu jedes Unternehmen – wenn auch nicht direkt.

  • Mein Unternehmen hat nur 400 Mitarbeiter. Können wir das Gesetz dann ignorieren?

    Ein Unternehmen mit 400 Mitarbeitern wird nicht direkt durch das Gesetz adressiert, somit treffen es keinerlei gesetzliche Verpflichtungen und damit auch keinerlei Sanktionen. Ignorieren kann man das Gesetz dennoch nicht: das Unternehmen wird sehr wahrscheinlich in der Lieferkette von einem Unternehmen sein, welches direkt vom Gesetz adressiert ist. Da diese Unternehmen die Verpflichtungen entlang der gesamten Lieferkette einhalten müssen, sind indirekt auch kleinere, mittelständische Unternehmen betroffen.

  • Was sind die wichtigsten Pflichten die das Gesetz den Unternehmen auferlegt?

    Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die Durchführung von Risikoanalysen entlang der eigenen Lieferkette, die Einführung präventiver Maßnahmen, die Entwicklung von angemessenen Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen und die regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung über diese Aktivitäten. Ebenso müssen die betroffenen Unternehmen eine Erklärung abgeben, dass diese sich für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltmaßnahmen halten werden.

  • Wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass es die Anforderungen des Gesetzes erfüllt?

    Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes viele Unterstützungs- und Hilfsangebote für Unternehmen geschaffen, die direkt von dem Gesetz angesprochen werden. Zusätzlich veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die Durchsetzung und Kontrolle des Gesetzes zuständig ist, regelmäßig branchenübergreifende und branchenspezifische Hilfestellungen zur Einhaltung des Gesetzes.
    Zusätzlich bietet es sich an die eigenen Mitarbeiter durch Schulungen zu sensibilisieren und somit eine umfassende Implementierung einer unternehmensinternen Strategie auch gewährleisten zu können.

  • Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung des Gesetzes?

    Es besteht die Möglichkeit von finanziellen Sanktionen, welche bis zu einer Höhe von 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes liegen kann. Zusätzlich regelt das Gesetz die Möglichkeit ein Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Dies verdeutlicht, dass die Einhaltung der Vorschriften des LkSG nicht zu vernachlässigen ist, sondern vielmehr auch im Interesse des Unternehmens liegen.

  • Wie kann eine Schulung helfen, die Anforderungen des Gesetzes besser zu verstehen?

    Eine Schulung bei uns kann dazu beitragen, dass die Unternehmen das Gesetz und die Anforderungen besser verstehen und wissen, welche Prozesse etabliert werden müssen. Unsere Trainer achten darauf, dass nicht nur ein tiefgreifendes Verständnis für die Gesetzessystematik vermittelt wird, sondern die Teilnehmer im Anschluss an die Schulung auch in der Lage sind, die Anforderungen des Gesetzes in Ihrem Unternehmen praktisch umzusetzen.

  • Wie wird die Einhaltung des Gesetzes überwacht?

    Die Einhaltung des Gesetzes wird von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beaufsichtigt. An dieses Ministerium müssen die Unternehmen ihre jährlichen Berichte schicken, in welchen ihre erkannten Risiken, ergriffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentiert wurden.
    Zusätzlich kann das BAFA risikobasierte Kontrollen bei den Unternehmen durchführen, Personen vorladen, Geschäftsräume betreten und Unterlagen einsehen und prüfen, sowie konkrete Handlungen vorgeben, wenn diese nötig sind, um die Missstände zu beheben. Ferner kann die Behörde Zwangs- und Bußgelder verhängen.

  • Wie sieht die Zukunft des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aus? Wird es möglicherweise erweitert oder angepasst?

    Deutschland hat in dieser Hinsicht gesetzgeberisch eine Vorreiterrolle übernommen. Derzeit laufen jedoch Verhandlungen in der EU, es erscheint demnach sehr wahrscheinlich, dass in naher Zukunft eine europaweite Verpflichtung in derartiger Form verabschiedet werden wird.

  • Wenn die EU eine Richtlinie mit „strengeren“ Anforderungen an die Unternehmen stellt – an welches muss ich mich denn dann halten?

    Das Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Im Falle einer Kollision gelten daher die EU-Anforderungen, bzw. diese müssten zeitnah in deutsches Recht umgesetzt werden.

Video

Webinar: Pflichten kennen, Anforderungen erfüllen: Dein Compliance-Update zu NIS-2, LkSG & Hinweisgeberschutzgesetz

  • Webinar: Pflichten kennen, Anforderungen erfüllen: Dein Compliance-Update zu NIS-2, LkSG & Hinweisgeberschutzgesetz
+49 89 - 44 44 31 88 0