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Bildungsurlaub
Was ist das und wo ist es möglich?

Bildungsurlaub in Deutschland

Bildungsurlaub, oder auch Bildungsfreistellung, ist das Recht auf bis zu 5 Tage berufliche oder politische Weiterbildung pro Jahr. Dieser Bildungsurlaub ist unabhängig vom regulären (Erholungs-)Urlaub, findet während der Arbeitszeit und bei vollem Gehalt statt.

Nicht alle Bundesländer haben das Bildungsurlaubsgesetz in Kraft gesetzt: Wenn du in Sachsen und Bayern arbeitest, hast du keinen Anspruch darauf. Auch für Beamte gilt die Regelung leider nicht.

Sonderfall Bayern und Sachsen

Bayern, zusammen mit Sachsen, ist das einzige Bundesland in Deutschland, das kein Bildungsurlaubsgesetz oder eine ähnliche Regelung eingeführt hat. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen in diesen Bundesländern keinen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub haben. Weiterbildung ist somit nur während des Erholungsurlaubs möglich.

Ausnahmen und Möglichkeiten in Bayern und Sachsen

Arbeitnehmer*innen, die in Bayern oder Sachsen leben, aber außerhalb des Bundeslandes arbeiten, könnten unter Umständen das Bildungsurlaubsgesetz des entsprechenden Bundeslandes in Anspruch nehmen. Am besten prüfst du mal den eigenen Arbeitsvertrag, um den genauen Arbeitsort festzustellen.

Obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht, kann der Arbeitgeber freiwillig Bildungsurlaub gewähren. Es lohnt sich also sicherlich, höflich beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er bereit ist, Bildungsurlaub anzubieten. Unternehmen mit Standorten in anderen Bundesländern könnten aus Gründen der Gleichbehandlung auch Arbeitnehmer*innen in Bayern und Sachsen diese Möglichkeit einräumen.

Weiterbildung mit mITSM in deinem Bildungsurlaub

Um Weiterbildung im Rahmen von Bildungsurlaub anbieten zu können, muss sich ein Weiterbildungsunternehmen registrieren lassen. Wir sind aktuell in folgenden Bundesländern registriert:

  • Baden-Württemberg
  • NRW
  • Hamburg

Hast du Fragen dazu? Melde dich bei Elena Urban:

+49 89 - 44 44 31 88 0