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Bis zu 1.500€ Förderung
Mit der ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz

Förderprogramm QualiScheck

QualiScheck ist ein Programm, mit dem das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Die Mittel dafür werden aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt.

Als akkreditierter Weiterbildungsträger erfüllt das mITSM mit seinen Schulungen die Förderkriterien. Nach Stellung des Förderantrags, kannst du deine Weiterbildung mit bis zu 1.500€ jährlich bezuschussen lassen. Bist du zur Förderung berechtigt? Auf dieser Seite haben wir für dich alle wichtigen Fragen und Antworten zum QualiScheck zusammengestellt.

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FAQs zum Förderprogramm QualiScheck

  • Was ist QualiScheck?

    Mithilfe des Europäischen Sozialfonds unterstützt das Land Rheinland-Pfalz den Zugang zu lebenslangem Lernen. Das Land reagiert damit auf die Transformation in der Arbeitswelt mit der raschen Entwicklung im Bereich Wirtschaft und Technologie. Dieser Wandel führt dazu, dass berufliche Weiterbildung weiter an Bedeutung gewinnt, um an mit den neuen Anforderungen Schritt zu halten. Um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitenden zu erhalten und auszubauen und um einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten, wurde diese Förderung ins Leben gerufen.

  • Wie hoch ist das Fördergeld?

    Es werden individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen jährlich mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst. Übernommen werden 50% der entstandenen Weiterbildungskosten.

  • Erfülle ich die Voraussetzungen, um eine Förderung mit QualiScheck zu erhalten?

    Mit dem Vorab-Check kannst du schnell prüfen, ob deine gewünschte Weiterbildungsmaßnahme förderqualifiziert ist: Vorab-Check

  • Welche Personengruppen sind förderfähig?

    Förderfähig sind alle Angestellten, die entweder in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten. Bei Weiterbildungskosten unter 1.000€ kann QualiScheck nur dann beantragt werden, wenn der Antragsteller mehr als 20.000€ versteuertes Jahreseinkommen hat. Personen, die unter dieser Einkommensgrenze liegen, haben die Möglichkeit die Bildungsprämie zu beantragen.

    Nicht förderfähig durch QualiScheck sind:

    • Schüler (allgemeinbildende Schule)
    • Auszubildende in Erstausbildung
    • Studenten im Erststudium
    • Selbstständige und Freiberufler
    • Nicht Erwerbstätige
  • Wie beantrage ich die Förderung?

    Es ist wichtig, dass du die Förderung vor der Anmeldung beantragst und den Erhalt des Bewilligungsbescheids abwartest.

    Alle Infos zur Antragsstellung sowie den Förderantrag zum Download findest du hier: QualiScheck beantragen

  • Wer ist mein Ansprechpartner beim mITSM?

    Bei Fragen zur Förderung mit QualiScheck wende dich jederzeit gerne an:

    Elena Urban
    [email protected]
    Tel.: +49 89 – 44 44 32 070

  • Wo gibt es mehr Informationen zum QualiScheck?

    Auf der Weiterbildungsseite des Landes Rheinland-Pfalz findest du weitere Informationen zum QualiScheck: Förderprogramm QualiScheck

+49 89 - 44 44 31 88 0