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Verbreitetes Halbwissen zum Thema EU-DSGVO sorgt für Verunsicherung

In einem hochinteressanten Beitrag auf seinem Blog recht2.0 warnt der Autor – Rechtsanwalt mit Schwerpunkt u.a. aufDatenschutz- und Internetrecht – vor den derzeit kursierenden Mythen und dem sich schnell verbreitenden Halbwissen zum Thema neues europäisches Datenschutzrecht.

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft, die den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union einheitlich regeln soll. Dies sorge dafür, dass bei sämtlichen IT- und Datenschutzanwälten derzeit „Ausnahmezustand“ herrsche, während „Hobbyjuristen“ und „Freizeitdatenschützer“ via Facebook & Co. weitere Verunsicherung verursachten.

Der Autor rät daher dringend dazu, sich in DSGVO-Fragen immer an Experten zu wenden und entsprechende Fragen nur zu beantworten, wenn das geteilte Wissen begründet und gegebenenfalls auch belegbar ist.

Ganz besonders lesenswert ist der Artikel vor allem wegen der ausgesprochen nützlichen Auf- und Richtigstellung der meist verbreiteten Mythen zu diesem Thema, wie z.B.:

MYTHOS 1: Ab 25.Mai 2018 muss für jede Datenverarbeitung eine Einwilligung eingeholt werden

Das ist FALSCH.

Nach dem Verbotsprinzip der DSGVO braucht man für jede Verarbeitung personenbezogener Daten einen sogenannten Legitimationstatbestand. Art. 6 DSGVO nennt dann verschiedene Erlaubnistatbestände, unter denen die Datenverarbeitung legitimiert werden kann…..

Mehr dazu finden Sie unter: http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html


Schulung und Zertifizierung beim mITSM im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit

Datenschutz Management nach EU-DSGVO

und

Schulung & Zertifizierung nach ISO/IEC 27001


Das mITSM ist Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit von BSI und BITKOM und Mitglied des Bayerischen IT-Sicherheitscluster.

03.05.2018

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