Neue „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (BAIT) veröffentlicht
Bafin: Banken müssen Beauftragten für Informationssicherheit einsetzen
Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) vom Oktober 2017 hat nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ergänzend einen Überblick über die bankenaufsichtlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit veröffentlicht.
Die Gefahr, dass die umfassende Informationssicherheit verlorengehen könnte, wenn Banken zunehmend Prozesse in ihrem Backoffice an Dienstleister beziehungsweise Fintech-Firmen auslagern, bildet den Hintergrund der Veröffentlichung.
Die neuen BAIT-Anforderungen regeln die Berichts- und Informationspflicht zwischen dem neu einzusetzenden Informationssicherheitsbeauftragten und den Bankenvorständen, aber auch die Überprüfung der IT-Sicherheit beim Alltagsbetrieb inklusive der Datensicherung sowie die Anwendungsentwicklung eigener Projekte und die Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte.
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21.11.2017